Veröffentlicht am 05.03.2015

Feuerwehr: Ausschreibung für 2. NEF nach Eignungskriterien

Stellungnahme zu Äußerung der Praxisgemeinschaft der Belegärzte an Helios Krankenhaus

Die Berufsfeuerwehr Lübeck als Träger des Rettungsdienstes in der Hansestadt Lübeck nimmt zu der Pressemitteilung der Praxisgemeinschaft der Belegärzte am HELIOS Agnes Karll Krankenhaus „Bad Schwartauer Notärzte in Sorge“ Stellung.

In ihrer Pressemitteilung vom 3. März 2015 berichten die Notärzte der Praxisgemeinschaft der Belegärzte am HELIOS Agnes Karll Krankenhaus davon, sie betrachteten die Diskussion zur Ausschreibung und In-Dienst-Stellung eines zweiten Lübecker Notarztfahrzeuges mit Sorge und Verwunderung. Weiter wird angeführt, dass der Notarztstandort Bad Schwartau nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert worden sei, obwohl in Gesprächen mit der Berufsfeuerwehr im Jahr 2011 Unterstützung bei der Spitzenabdeckung im Notarztdienst angeboten als auch Interesse an einer zukünftigen gemeinsamen Gestaltung des zweiten NEFs signalisiert worden sei.

Diese Gespräche im Jahr 2011 haben zwar stattgefunden, die Feuerwehr ging aber bei der Auswahl der geeigneten Bieter nicht davon aus, dass die Praxisgemeinschaft überhaupt leistungsfähig genug wäre, mit ihrem Personalstamm neben dem Schwartauer NEF auch noch die vollständige Abdeckung des 2. NEFs in Lübeck zu übernehmen. Weiterhin war die Feuerwehr bei der Auswahl geeigneter Anbieter davon ausgegangen, dass ein Gestellungsvertrag mit einer Klinik geschlossen wird, die dann auf Grund der intern bestehenden arbeitsvertraglichen Weisungsrechte einen zuverlässigen und kontinuierlichen Personaleinsatz (mit einer bestimmten Anzahl von Ärzten) sicherstellen kann. Derartige arbeitsvertraglichen Rechte bestehen aus Sicht der Feuerwehr in einer Praxisgemeinschaft nicht.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Festlegung der Eignungskriterien für potentielle Leistungserbringer allein dem Ausschreibenden obliegt, demzufolge auch die Vorprüfung und Entscheidung, welche Leistungserbringer als zukünftige geeignete Partner angesehen werden. Die VOL/A gibt die Auswahl von mindestens drei geeigneten Bewerbern vor, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden; seitens der Feuerwehr wurden fünf Kliniken / Krankenhäuser aufgefordert.

Des Weiteren wird in der Pressemitteilung die Stationierung des 2. Lübecker NEF an der Feuerwache 1 bemängelt, da sie „... in unmittelbarer Nachbarschaft zum Standort Bad Schwartau“ erfolge. Wegen dieser Stationierung hat die Feuerwehr bereits im Januar um ein Gespräch mit dem Vertreter des Trägers des Rettungsdienstes Ostholstein gebeten. Ein erster Termin wurde aufgrund einer Erkrankung kurzfristig abgesagt. Ein zweiter Termin ist für den 11. März 2015 vereinbart. Dem Rettungsdienstträger Ostholstein wurde aber fernmündlich wiederholt mitgeteilt, dass die vorübergehende Stationierung des 2. NEFs auf Feuerwache 1 nicht dem beabsichtigten Endzustand entspricht, sondern allein aufgrund von Raummangel an dem eigentlich vorgesehenen Stationierungsort auf Feuerwache 2 begründet ist. Sobald die baulichen Maßnahmen erfolgt sind, soll das Fahrzeug dort stationiert werden. Frühere Baumaßnahmen waren nicht möglich, da eine Genehmigung zum dauerhaften Betrieb des NEF 2 durch die Krankenkassen erst Ende 2014 erfolgt ist.

Weiterhin wird durch die Praxisgemeinschaft der Belegärzte im HELIOS Agnes Karll Krankenhaus ausgeführt, dass bereits während des Probebetriebs des 2. NEF Einsätze, die früher durch das Schwartauer Fahrzeug gefahren wurden, jetzt durch das Lübecker Fahrzeug gefahren werden. Dies ist im Rahmen des Probebetriebs mit den Kostenträgern eingehend besprochen worden. Grundsätzlich ist man sich hier einig, dass die schnelle Versorgung der Lübecker Bürger Vorrang hat. Aus diesem Grunde ist ja das 2. NEF überhaupt nur in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit den Kostenträgern eingerichtet worden. Die Notwendigkeit eines zweiten Lübecker NEF ist durch von den Kostenträgern beauftragte Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung unter Berücksichtigung des Probebetriebes von 2011 bis 2014 bestätigt worden.

Die erwähnten öffentlichen Verträge beziehen sich auf Teile des Lübecker Stadtgebiets, die an das NEF Bad Schwartau wegen dessen räumlicher Nähe abgetreten wurden. Darüber hinaus wurde das NEF Bad Schwartau in Ermangelung eines 2. Lübecker NEF sehr häufig auch im übrigen Lübecker Stadtgebiet eingesetzt. Daraus erklärt sich die hohe Zahl an Einsätzen des NEF Bad Schwartau. Auch nach Indienststellung des 2. Lübecker NEF wird das NEF Bad Schwartau weiterhin für die abgetretenen Gebietsteile alarmiert. Im übrigen Lübecker Stadtgebiet wird das NEF mit dem jeweils kürzesten Anfahrtsweg disponiert. Eine andere Verfahrensweise wäre im Interesse des Patienten auch nicht zu rechtfertigen.

Die Feuerwehr ist an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst des Kreises Ostholstein interessiert und wird sich in dem vereinbarten Gespräch mit den dort Verantwortlichen um eine Klärung bemühen. +++