Veröffentlicht am 22.04.2014

Informationen rund um den Wohnberechtigungsschein

Vortrag im Rahmen der Reihe „Man lernt nie aus – Informationen für Senioren“

Zum Bezug einer geförderten Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Der Nachweis zur Wohnberechtigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über einen geltenden Wohngeldbescheid oder Leistungsbescheid für Unterkunft und Heizung nach SGB II oder XII erbracht werden.

An wen muss ich mich wenden? Wo erhalte ich den Antrag? Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Fristen muss ich beachten? Karin Glosch vom Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck wird diese und weitere Fragen im Rahmen eines Vortrags am Montag, 28. April 2014, um 10 Uhr im Senioren-Treff, Heiligen-Geist-Hospital (Eingang Koberg 11), beantworten.

Es handelt sich dabei um eine vom Fachbereich für Wirtschaft und Soziales organisierte Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe „Man lernt nie aus – Informationen für Seniorinnen und Senioren“. Der Eintritt ist frei. Interessierte Seniorinnen und Senioren sind hierzu herzlich eingeladen. +++