Auch die Förderung von Projekten zur Kastration von frei- und wildlebenden Katzen über Stiftungen oder Landesfonds ist aus Sicht des Fachbereichs sinnvoll und erfolgversprechend.
Eine gesetzliche Vorschrift, nach der die Kastration für freilaufende Hauskatzen vorgeschrieben wäre, wurde in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Vergangenheit bereits diskutiert. Die rechtliche Grundlage auf Landesebene als Voraussetzung für eine solche Stadtverordnung liegt jedoch noch nicht vor. Sie wird derzeit von der Landesregierung auf Basis des neuen Tierschutzgesetzes erwogen.
Umweltsenator Bernd Möller sagt dazu: „Ziel aller Bemühungen sollte es sein, die aktive Kastration frei- und wildlebender Katzen zu fördern. Ohne einschlägige Landesregelung wollen wir zumindest alle Katzenhalter für die freiwillige Kastration der freigängigen Katzen sensibilisieren. Über eine ergänzende breite Öffentlichkeitsarbeit möchten wir eine Verbesserung der Lebensverhältnisse frei- und wildlebender Katzen im Sinne des Tierschutzes herstellen“.
Der Informationsflyer des schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume findet sich auch im Internet unter: http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Service/Broschueren/Umwelt/pdf/ Broschuere_Kastration_von_Katzen__blob=publicationFile.pdf. +++