Veröffentlicht am 13.12.2013

Belieferung der Geschäfte über unteren Schrangen verboten

Nach Abschluss von „Mitten in Lübeck“: Unterer Teil bleibt Fußgängerzone – Sitzelemente

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass der untere Schrangen für die Befahrung und für den Lieferverkehr nach wie vor gesperrt ist. Der untere Schrangen bleibt auch nach Abschluss des Projektes „Mitten in Lübeck“ weiterhin eine Fußgängerzone.

Die bereits aufgestellten Absperrpfosten unterbinden dauerhaft die Befahrung des unteren Schrangen. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ist dadurch jedoch weiterhin gewährleistet.

Die auf der Asphaltfläche gestellten Betonrücken verhindern zurzeit temporär die Befahrung des Platzes im Bereich der Asphaltfläche, bis im kommenden Jahr dort drei U-Sitzelemente und ein Podest installiert werden.

Der Lieferverkehr hat jedoch die Möglichkeit, über die Mengstraße und Breite Straße den oberen Schrangen zu erreichen. Die Ausfahrt ist dann über die Breite Straße in Richtung Kohlmarkt oder aber in Richtung Beckergrube vorgesehen.

Wegen bereits erfolgter Nachfragen bei der Stadtverwaltung wird nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass sich die Verkehrsführung durch den Umbau des oberen und unteren Schrangen nicht geändert hat.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr bittet um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung, insbesondere für den Lieferverkehr in der Innenstadt im Bereich des Schrangen. +++