Veröffentlicht am 16.08.2012

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Nichtschüler haben Möglichkeit zum Erwerb des Abschlusses im Herbst 2012

Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Hauptschulabschlusses für Nichtschülerinnen und Nichtschüler, und zwar für alle Jugendlichen, die

  • zum Zeitpunkt der Anmeldung (26. September 2012) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in keinem Schulverhältnis in einer öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule mehr stehen,
  • noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,
  • die Nichtschülerprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,
  • ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,
  • sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind im Schulamt in der Hansestadt Lübeck erhältlich.

Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist Mittwoch, 26. September 2012, im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 4. Stock, Zimmer 4.122.

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden Anfang November 2012 statt. +++