Veröffentlicht am 26.06.2012

Wechselkennzeichen für Fahrzeuge ab 1. Juli 2012

Hinweise der Zulassungsstelle zur Fahrzeugzulassungsverordnung

Ab 1. Juli 2012 wird die Fahrzeugzulassungsverordnung geändert und damit das Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge eingeführt. Was das für Autofahrer bedeutet, erklärt die Lübecker Zulassungsstelle: Der Gesetzgeber beabsichtigt eine Vorteilslösung für Fahrzeughalter, die dadurch zwei Fahrzeuge unter einem Kennzeichen anmelden können, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.

Für Halterinnen und Halter von zwei Fahrzeugen ergibt sich dadurch außerdem mehr Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung. Damit werden die bereits bestehenden Möglichkeiten, beispielsweise bei Verwendung von Saisonkennzeichen, sinnvoll ergänzt.

Aufgrund der Veränderung in der Bearbeitung bei Zulassungen werden Wechselkennzeichen zunächst nur in der Zulassungsstelle am Meesenring 7 in 23566 Lübeck herausgegeben. Eine Bearbeitung von Wechselkennzeichen in den Stadtteilbüros ist demnach nicht möglich.

Die Zulassungsstelle informiert gerne ausführlich auf schriftliche Email-Anfrage unter KFZ-Zulassungsbehoerde@luebeck.de.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle: Montag, Dienstag von 8 bis 14 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr. +++