Veröffentlicht am 03.04.2012

Weitere Verkehrseinschränkungen auf der Possehlbrücke

Massive Schäden: Busverkehr und LKW über 7,5 t müssen die Brücke umfahren

Aufgrund der massiv geschädigten Bausubstanz der Possehlbrücke sind bereits seit Juli 2011 die Fahrstreifen auf jeweils drei Meter Breite beschränkt sowie die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduziert. Wie ein Belastungsversuch ergeben hat, reichen diese Beschränkungen jedoch nicht aus, um die Nutzung der Brücke bis zum Neubau sicherzustellen. Deshalb sind weitere verkehrseinschränkende Maßnahmen notwendig. Diese stellte der Bereich Verkehr heute vor.

Grundsätzlich erfolgt eine Reduzierung des zulässigen Gewichts. Das heißt, für LKW über 7,5 t wird die Überfahrt untersagt und eine Umleitungsstrecke ausgewiesen. Die Umfahrung erfolgt vom Berliner Platz in die Geniner Straße und führt über die Geniner Dorfstraße - Stecknitzstraße - Moislinger Baum über den Elbe-Lübeck-Kanal beziehungsweise die Trave und führt schließlich über die Hamburger Straße und die Moislinger Allee zurück zur Innenstadt.

Auch der Busverkehr wird umgeleitet – die Strecke wird über die Geniner Straße - Kronsforder Allee - Mühlentorbrücke – Wallstraße führen.

Zur Zeit laufen die vorbereitenden Maßnahmen, wie das Herstellen der Schilderfundamente, für die geänderte Verkehrsführung. Die eigentliche Beschilderung erfolgt während der Osterferien, so dass die Umleitungen voraussichtlich ab Mitte April gültig sind.

Um die Wirksamkeit der bisherigen Verkehrseinschränkungen zu prüfen, wurde mittels eines Belastungsversuchs die Tragfähigkeit der Possehlbrücke untersucht. Hierzu wurden zwei LKW, die eine definierte Belastung hatten und deren Achsbild exakt vermessen wurde, in vorgegebenen Mustern über die Brücke gefahren. Gleichzeitig wurden die Verformung der Brücke elektronisch vermessen und erfasst. Mit Hilfe dieser Messergebnisse wurde das theoretische Berechnungsmodell für die Nachrechnung der Resttragfähigkeit mit der Realität abgeglichen.

Es wurde festgestellt, dass das Überfahren der Brücke durch PKW in den Messpausen zu keinerlei erkennbarer Auswirkung auf das Bauwerk führte, während das Überfahren mit den LKW zu deutlich messbaren Spannungsspitzen führte. Da nur die Spannungsspitzen zu einer Überlastung und letztlich Schädigung der Spannelemente führen, lässt sich begründen, dass PKW ohne Einschränkungen sowie LKW bis zu 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht weiterhin über die Brücke fahren dürfen. Außerdem kann man vereinzelte Lastspitzen zulassen - diese Ereignisse müssen aber selten bleiben und könnten deswegen nur der Feuerwehr für Einsatzfahrten zugebilligt werden.

Der Bereich Verkehr hat inzwischen die Erfassung aller vorhandenen Risse veranlasst. Außerdem erfolgt künftig vierteljährlich eine Sonderprüfung des Überbaus mit regelmäßiger Überprüfung der Risse auf Veränderung und Auftreten weiterer Risse.+++