Veröffentlicht am 03.05.2011

Radfahren entgegen der Einbahnrichtung in weiteren Straßen

Fast 9 Kilometer Einbahnstraßen für Radler in beide Richtung befahrbar

In den kommenden rund 14 Tagen wird auf weiteren rund 4,5 Kilometer Einbahnstraßen Radfahren das Fahren entgegen der Einbahn(straßen)-Richtung offiziell zugelassen und die entsprechenden Schilder aufgestellt. Das ist jetzt im Bauausschuss seitens des Bereichs Stadtplanung mitgeteilt worden.

Mit den bereits vorher bestehenden Zulassungen des Gegenrichtungsradverkehrs in Einbahnstraßen (einschließlich der Fahrradstraße in der östlichen Altstadt sind dies derzeit etwa 4,25 Kilometer) werden künftig rund 75 Prozent aller Einbahnstraßen in der Lübecker Altstadt für Radfahrer in beiden Richtungen „offiziell“ befahrbar sein.

Ausgenommen bleiben weiterhin die Königstraße und einige Wohnstraßen in der Altstadt mit extrem schmalen Fahrbahnen zwischen den (Hoch-) Borden. In der Königstraße, wo Radfahrer immer wieder verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung fahren kann keine offizielle Erlaubnis erteilt werden, weil diese Straße einen starken Bus- und Lieferverkehr aufweist. Zudem ist die Fahrbahn mit lediglich 3,20 Meter zwischen den Bordgerinnen zu schmal.

Um in einer Einbahnstraße das Fahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung für Radfahrer zu erlauben, sind die Vorschriften der sogenannten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu beachten. Darin heißt es: „Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn

a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehrs mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,

b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,

c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.“

Ende Mai wird ein Faltblatt herausgegeben, in dem über die Neuerung informiert wird. Vorab das Verzeichnis der Einbahnstraßen (abschnitte), die jetzt für Radgegenverkehr freigegeben werden:

Westliche Altstadt

Straße von ... bis... Länge (in Metern)

Kl. Altefähre Gr. Altefähre A. d. Untertrave 90

Gr. Altfähre Kl. Burgstr. Kl. Altefähre 60

Hinter der Burg Kl. Burgstr. Gr. Burgstr. 70

Kl. Burgstr. Gr. Altefähre Hinter der Burg 50

Kl. Burgstr. Koberg Gr. Altefähre 100

Engelsgrube Sievers Thorweg Breite Str. 90

Engelsgrube Engelswisch Sievers Thorweg 90

Fischergrube Breite Str. Kupferschmiedestr. 200

Ellerbrook Beckergrube Fischergrube 100

Böttcherstr. Bierspünderstr. Fischergrube 50

Blocksquerstr. Beckergrube Mengstr. 100

Mengstr. Blocksquerstr. Fünfhausen 110

Braunstr. * Lederstr. Schüsselbuden 120

Braunstr. * A. d. Untertrave Lederstr. 75

Fischstr. * Neue Querstr. Gerade Querstr. 80

Fischstr. * Schüsselbuden Neue Querstr. 80

Gerade Querstr. Alfstr. Mengstr. 50

Alfstr. Schüsselbuden Gerade Querstr. 190

Engelswisch Engelsgrube Gr. Altefähre 220

*) Nach Beendigung der Bauarbeiten im Gründungsviertel

Südliche Altstadt

Gr. Petersgrube Kolk An der Obertrave 80

Depenau A. d. Obertrave Kl. Kiesau 150

Lichte Querstr. Hartengrube Dankwartsgrube 90

Effengrube Kl. Bauhof A. d. Obertrave 70

Kleiner Bauhof Effengrube A. d. Obertrave 130

Großer Bauhof Hartengrube Effengrube 60

Fegefeuer Mühlenstr. Domkirchhof 110

Königstr. Aegidienstr. Wahmstr. 100

Aegidienstr. Schildstr. Balauerfohr 170

Schildstr. St.- Annen-Str. Aegidienstr. 130

An der Mauer Krähenstr. Stavenstr. 140

An der Mauer Stavenstr. Mühlenstr. 250

Perg.machergang Schildstr. Mühlenstr. 160

Östliche Altstadt

Kaiserstr. Wakenitzmauer Gr. Burgstr. 50

Wakenitzmauer Rosenpforte Weiter Lohberg 205

Wakenitzmauer Weiter Lohberg Glockengießerstr. 155

Wakenitzmauer Glockengießerstr. Hundestr. 120

Dr.-Julius-Leber-Str. Königstr. Rosengarten 280

An der Mauer Fleischhauerstr. Hüxstr. 105

An der Mauer Krähenstr. Hüxterdamm 75

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