Veröffentlicht am 09.12.2009

Hansestadt begrüßt 27 neu eingebürgerte Lübecker

Innensenator Geißler lud zur vierten Einbürgerungsfeier in das Rathaus ein

27 in den letzten zwölf Monaten eingebürgerte Lübeckerinnen und Lübecker feierten heute, 9. Dezember 2009, mit Innensenator Thorsten Geißler im Rathaus ihre neue Staatsbürgerschaft. Zusammen mit Gästen und Familienmitgliedern waren rund 72 Gäste aus 13 verschiedenen Nationen, darunter auch viele Kinder, zu den Feierlichkeiten in den Audienzsaal gekommen.

Lübecks Innensenator Thorsten Geißler, war über den großen Zuspruch bei der vierten Auflage der Einbürgerungsfeier begeistert. „Viele Neubürger sind Einheimische, die hier geboren sind, andere haben sich aus unterschiedlichen Gründen für Lübeck entschieden. In jedem Fall liegt ein Bekenntnis zu Lübeck, und darüber freuen wir uns sehr“, sagte Geißler

Die Neu-Lübecker, die in den vergangenen zwölf Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, stammen aus verschiedenen Ländern: Polen, Kolumbien, Irak, Iran, Mazedonien, Türkei, Österreich, Ukraine, China, Irland, Pakistan, Brasilien und Russland. Viele von Ihnen wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.

Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der legale, auf Dauer angelegte Aufenthalt von mindestens acht Jahren in Deutschland und der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels. Für Ausländer, die erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben, reduziert sich die Mindestaufenthaltszeit um ein Jahr. Ferner wird verlangt, dass Einbürgerungswillige sich zu den Grundsätzen der deutschen Verfassung bekennen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden können, es sei denn, der Betroffene hat dies nicht vertreten. Auch dürfen keine Straftaten begangen worden sein, die ein bestimmtes Strafmaß überschreiten. Darüber hinaus wird die Bereitschaft vorausgesetzt, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Im Einzelfall oder für bestimmte Personengruppen kann jedoch die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit in Betracht kommen.

Eingebürgerte erhalten die vollen Bürgerrechte wie Wahlrecht, Freizügigkeit, das Recht auf freie Berufswahl oder den Schutz vor Auslieferung und Ausweisung. Für sie gilt die Wehrpflicht, ebenso die Verpflichtung, sich als Schöffe oder Wahlhelfer in die Gesellschaft zu engagieren. Wer als ausländischer Einwohner Steuern und Sozialabgaben zahlt, soll als Neubürger auch alle Rechte und Pflichten besitzen.

Die Einbürgerungszahlen sind seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückläufig. War noch in den Jahren zwischen 1994 und 2000 ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen, ist die Zahl der Einbürgerungen von 2000 bis 2004 bundesweit stetig gesunken. Als Ursache vermutet das Statistische Bundesamt persönliche Gründe, darunter die fehlende Bereitschaft, die eigene Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen abzugeben.

In Lübeck stellen sich die Zahlen der eingebürgerten Personen wie folgt dar:

Jahr Anzahl

2000 742

2001 856

2002 963

2003 852

2004 730

2005 628

2006 650

2007 569

2008 347

2009 (bis 30.11.) 227

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