Veröffentlicht am 23.09.2009

Archäologische Ausgrabungen haben Vorrang

Parkplatz in der Einhäuschenquerstraße wird ab Oktober gesperrt – Bewohnerregelung

Der Parkplatz in der Einhäuschenquerstraße in Lübecks Altstadt wird ab 1. Oktober 2009 gesperrt, um mit den archäologischen Großgrabungen im sogenannten „Gründerviertel“ der Hansestadt beginnen zu können.

Für die Bewohner des Parkgebietes H, die bislang dort mit einem entsprechenden Bewohnerparkausweis ihre Autos abstellen konnten, werden als Ersatz an der Untertrave Parkplätze ausgewiesen, und zwar auf der zur Trave gelegenen Straßenseite zwischen Holstenstraße und Beckergrube. Dort kann beginnend mit dem 30. September ab Mittag geparkt werden.

Die ersten zehn Stellplätze ab der Beckergrube stehen weiterhin als öffentliche gebührenpflichtige Parkplätze von montags bis sonnabends 10 – 18 Uhr zur Verfügung. Sie dürfen aber auch durch die Bewohner des Parkgebiets H unter Auslegung ihres gültigen Parkausweis gebührenfrei genutzt werden. +++