Kooperationsvertrag mit Lübecker Bauverein geschlossen

Veröffentlicht am 18.05.2006

Kooperationsvertrag mit Lübecker Bauverein geschlossen

Kooperationsvertrag mit Lübecker Bauverein geschlossen

060396R 2006-05-18

Thorsten Krellenberg, Vorstandsvorsitzender, und Detlef Aue, Vorstandsmitglied der Lübecker Gemeinnütziger Bauverein eG, Dr. Heinz Engelhaupt, Vorstand der Investitionsbank Schleswig-Holstein, und Bürgermeister Bernd Saxe haben heute Mittag im Rathaus einen Kooperationsvertrag zur wohnungs- und städtebaulichen Fortentwicklung unterschrieben. Dieser wurde unter der Schirmherrschaft des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Ralf Stegner, auf der Grundlage des bereits bestehenden Kooperationsvertrages für das Quartier St. Jürgen zwischen der Hansestadt Lübeck, dem Lübecker Gemeinnützigen Bauverein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein erarbeitet und durch die heutigen Unterschriften abgeschlossen. Der neue Kooperationsvertrag bezieht sich auf den gesamten Wohnungsbestand des Lübecker Bauvereins.

Der Vertrag sei modellhaft für Schleswig-Holstein und die gesamte Bundesrepublik, sagte der zuständige Abteilungsleiter im Innenministerium, Ministerialdirigent Norbert Scharbach anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages im Audienzsaal des Rathauses. „Zum ersten Mal wird - bezogen auf den größten Teil des Wohnbestands eines Wohnungsunternehmens in einer Stadt - ein Kooperationsvertrag geschlossen. Vertraglich werden Wohnraumförderung, soziale und städtebauliche Aufwertung von Wohnquartieren vereinbart. Stärkere Eigenverantwortlichkeit der Wohnungsunternehmen, erhöhte Flexibilität der Wohnraumförderungspolitik und die gemeinsame Verantwortung für Integrationsmaßnahmen senken die sozialen Kosten für die Gesellschaft“, so Scharbach.

Hintergrund: Der erste Kooperationsvertrag wurde am 8. Januar 2003 zwischen der Hansestadt Lübeck, dem Lübecker Bauverein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein geschlossen und betraf das Quartier St. Jürgen (Robert-Koch-Straße). Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Kooperationsvertrag für das Quartier St. Jürgen war es nahe liegend, die mit diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen zu erweitern und auf den gesamten Wohnungsbestand des Lübecker Bauvereins auszudehnen.

Dazu liefen zwischen den Beteiligten seit November 2004 Verhandlungen, um einen solchen Kooperationsvertrag zu entwickeln. Die Gespräche wurden wieder mit dem Lübecker Bauverein geführt, da dieses Unternehmen bereit war, Vereinbarungen unter dem Aspekt eines Mustervertrages zu treffen, die für Wohnungsunternehmen und Kommunen in Schleswig-Holstein Möglichkeiten eröffnen sollen, angemessen auf eine sich ändernde Marktsituation zu reagieren.

Wesentlicher Baustein dieses Vertrages sind die auf der Grundlage der Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes (§§ 14, 15 WoFG) getroffenen Regelungen zur Verteilung vorhandener und neuer Belegungs- und Mietpreisbindungen – unabhängig vom geförderten Bestand, aber in Abhängigkeit der Wohnraumversorgungs- und Wohnraumbedarfslage und der sozialen Situation der Stadtquartiere - mit dem Ziel, eine ausgewogene Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner sowie eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung der Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung erreichen zu können.

Dabei werden, vereinfacht ausgedrückt, die Belegungs- und Mietpreisbindungen geförderter Neubau- und Bestandswohnungen (Förderwohnungen) bei Bedarf auf modernisierte oder teilmodernisierte und zugleich preiswertere, aber bisher nicht gebundene Genossenschaftswohnungen (Ersatzwohnungen) übertragen. Hierdurch sollen bestehende Konzentrationen von Bindungen sozialverträglich aufgelöst und eine nachhaltige Stabilisierung und „Durchmischung“ erreicht werden. Die Hansestadt Lübeck erhofft sich ebenso wie die beiden anderen Vertragspartner dadurch einen effektiven Beitrag zur Wohnraumversorgung und zur Belebung von benachteiligten Gebieten in der Hansestadt Lübeck, in denen es soziale Probleme gibt.

Ein weiterer Eckpunkt neben einer „sozialen Durchmischung“ zur Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen – keine „Ghettobildung“ – in den Beständen des Lübecker Bauvereins sind die Vereinbarungen bezüglich einer allgemeinen Verbesserung der Wohnverhältnisse. In diesem Zusammenhang hat der Lübecker Bauverein seine Bereitschaft erklärt, neben den Ausgaben für den Abriss von Wohnungen und den Investitionen für Neubauten und Modernisierungen der Bestandswohnungen weitere Maßnahmen vorzunehmen. Dazu zählt unter anderem die Einrichtung eines Nachbarschaftstreffs in St. Jürgen. Dieser Nachbarschaftstreff wurde als Pilotmaßnahme bereits am 5. Mai 2006 feierlich eröffnet, wie auch in den Zeitungen zu lesen war. Ein weiterer soll im kommenden Jahr in Kücknitz etabliert werden.

Dieser Kooperationsvertrag gilt als Mustervertrag und soll andere Wohnungsunternehmen und Kommunen dazu ermuntern, flexibel und unbürokratisch auch zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen auf die zu erwartenden und teilweise bereits eingetretenen ökonomischen, demografischen und wohnungsmarktpolitischen Veränderungen angemessen zu reagieren.

Das Vertragswerk bietet die Chance, stadtentwicklungs- und wohnungspolitisch den gesellschaftlichen und sozialen Problemen in der Hansestadt wirksam entgegenzutreten. +++