Vogelgrippe-Schutzzonen werden am Donnerstag aufgehoben

Veröffentlicht am 26.04.2006

Vogelgrippe-Schutzzonen werden am Donnerstag aufgehoben

Vogelgrippe-Schutzzonen werden am Donnerstag aufgehoben

060329R 2006-04-26

Die Lübecker Hunde- und Katzenbesitzer können aufatmen: Das vor vier Wochen eingerichtete Vogelgrippe Sperr- und Beobachtungsgebiet in Lübeck wird am Donnerstag, 27. April 2006, wieder aufgehoben. Das hat heute Innensenator Thorsten Geißler mitgeteilt. Aufgrund des Fundes eines Wanderfalken in Palingen, der sich mit der Vogelgrippe infiziert hatte, mussten diese tierseuchenrechtlichen Maßnahmen angeordnet werden. Seitdem wurden keine weiteren infizierten Vögel aus der Gegend beziehungsweise aus dem Lübecker Stadtgebiet gemeldet.

Für den freien Auslauf von Katzen bestehen somit mit der Aufhebung des Sperr- und Beobachtungsgebietes keine Einschränkungen mehr. Allerdings können Hunde nur dort frei laufen, wo aufgrund anderer Vorschriften kein Anleinzwang existiert. Gebiete, in denen der Hund an die Leine muss, sind weiterhin insbesondere die Innenstadt, die Parkanlagen und Waldwege.

Geflügel muss trotz der Aufhebung der Vogelgrippe-Schutzzone weiterhin im Stall bleiben. Die Vorschriften zur Aufstallung des Geflügels in Ställen oder abgedeckten Volieren gelten aufgrund der Entscheidung des Bundeslandwirtschaftsministeriums weiterhin für das gesamte Bundesgebiet. Nähere Auskünfte erteilt der Bereich Gewerbeangelegenheiten unter der bekannten Rufnummer (0451) 122-12 49.

Der Bereich weist darauf hin, tote Schwäne, Enten und andere Wasservögel sowie Greifvögel nach wie vor bei der Leitstelle der Feuerwehr unter der Bürgertelefonnummer (0451) 49 49 0 zu melden. Diese Tiere werden dann eingesammelt und zur Untersuchung nach Neumünster ins Landeslabor Schleswig-Holstein weitergeleitet. Andere Vögel, wie zum Beispiel tote Singvögel, sollten nach Möglichkeit an Ort und Stelle vergraben werden, ohne direkt mit ihnen in Berührung zu kommen. Tote Säugetiere wie Marder und Katzen werden in Lübeck nicht mehr auf die Tierseuche untersucht, da hierfür kein Verdacht besteht.

Bis heute ist bei den rund zweihundert toten Vögeln, die aus Lübeck an das Landeslabor nach Neumünster eingesendet wurden, kein einziger Fall von Vogelgrippe festgestellt worden. +++