Neue Regeln für die Entsorgung von Elektrogeräten

Veröffentlicht am 15.03.2006

Neue Regeln für die Entsorgung von Elektrogeräten

Neue Regeln für die Entsorgung von Elektrogeräten

060195L 2006-03-15

In wenigen Tagen tritt das neue Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) in Kraft, das den Umgang und die Entsorgung von Elektronikschrott neu regelt. Ziel ist es, die Belastung des Siedlungsabfalls mit Schadstoffen zu verringern und gleichzeitig das hohe Rohstoffpotential der Geräte zu nutzen.

Elektrische und elektronische Geräte sind große und kleine Helfer in unserem täglichen Leben. Allerdings ist ihre Lebensdauer begrenzt. Im Bereich der Unterhaltungselektronik werden Geräte häufig entsorgt, wenn sie noch funktionstüchtig sind und gegen moderne, leistungsfähigere Geräte ausgetauscht. So steigt die Menge des Elektro- und Elektronikabfalls von Jahr zu Jahr an.

Dieser Entwicklung trägt das neue Gesetz, dessen Titel „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz ElektroG)“ lautet, Rechnung. Es tritt am 24. März in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt müssen ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte getrennt von sonstigen Abfällen gesammelt werden. In das neue Sammelsystem sind Verbraucher, Hersteller und Händler sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einbezogen.

Deshalb ist auch in Lübeck eine Umorganisation der bisherigen Abfuhrregeln im Bereich der Sperrmüllentsorgung gesetzlich erforderlich. Die Rücknahme kann zukünftig über den Handel (Rücknahmepflicht) erfolgen, oder es besteht die Möglichkeit, die Elektrogeräte kostenlos auf den Recyclinghöfen im Bringsystem zu entsorgen.

Die Elektronikgeräte werden zukünftig in fünf Kategorien erfasst:

  1. Haushaltsgroßgeräte, zum Beispiel Waschmaschinen, Herde, Geschirrspüler
  2. Kühlgeräte, zum Beispiel Kühlschränke, Gefriergeräte
  3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, zum Beispiel Computer mit Zubehör, Telefone, Faxgeräte, Handys, Radios, Fernseher, Videogeräte
  4. Gasentladungslampen, zum Beispiel Leuchtstoffröhren, Halogenlampen, Sparlampen
  5. Haushaltskleingeräte, zum Beispiel Beleuchtungskörper, elektrische- und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Was bedeutet dies für den Verbraucher?

  • Als Sammelstellen stehen den privaten Haushalten die vier Lübecker Recyclinghöfe zur Verfügung.
  • Die Annahme von Elektrogeräten aus privaten Haushalten auf den Recyclinghöfen ist kostenlos.
  • Elektro- und Elektronikgeräte dürfen zukünftig nicht mehr über die Restabfalltonne (Haushaltskleingeräte) und über die Sperrmüllabfuhr (Haushaltsgroßgeräte) entsorgt werden.
  • Es besteht für die Verbraucherinnen und Verbraucher die Verpflichtung, die getrennten Erfassungswege zu nutzen.
  • Die bekannte grüne Sperrmüllkarte verliert ihre Gültigkeit und wird durch eine rosafarbene Doppelkarte mit Hinweisen zum ElektroG ausgetauscht. Die Karten gibt es ab dem 24. März in den Stadtteilbüros, auf den Recyclinghöfen, in Drogerien, bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck (Malmöstraße 22) und an den Müllfahrzeugen der Entsorgungsbetriebe.
  • Kühlgeräte, die bis zum 24. März noch über die grüne Sperrmüllkarte angemeldet werden, werden noch gesondert zum schriftlich mitgeteilten Termin von der Fahrbahnkante abgeholt.
  • Für die Anlieferung von Elektrogeräten für den gewerblichen Bereich ist die Annahmestelle die Lübecker Schrotthandel GmbH (LSH), Dampfpfeife 12 - 20, 23569 Lübeck. Bei der Anlieferung ab 20 Großgeräten ist mit der LSH ein Termin unter der Rufnummer (0451) 30 90 11 zu vereinbaren.

Die Öffnungszeiten der vier Lübecker Recyclinghöfe:


Mo.

Di.

Mi.

Do.

Fr.

Sa.

Altstadt, Kanalstraße 7
Telefon 70 9 84 75

-

8.00 –17.30

9.00 -17.30

9.00 -17.30

9.00 -17.30

8.00 -12.30

Herrenwyk, Masselbett 2a Telefon 30 94 46

-

8.00 – 16.30

8.00 – 16.30

9.00 – 18.30

9.00 – 17.30

8.00 -12.30

St. Lorenz, Schwart. Allee 52 Telefon 47 53 22

8.00 – 16.30

-

8.00 – 16.30

9.00 – 18.30

9.00 – 17.30

8.00 -12.30

Niemark, Raabreede
Telefon 5 21 80

7.00 – 17.00

7.00 – 17.00

7.00 – 17.00

7.00 – 17.00

7.00 – 17.00

7.00 – 13.00


Weitere Informationen im Internet: http://entsorgung.luebeck.de +++ +++