Vogelgrippe: Nördlich der Trave gilt Anleinzwang für Hunde

Veröffentlicht am 06.03.2006

Vogelgrippe: Nördlich der Trave gilt Anleinzwang für Hunde

Vogelgrippe: Nördlich der Trave gilt Anleinzwang für Hunde

060169R 2006-03-06

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass zum Schutz vor der Ausbreitung der Vogelgrippe seit dem vergangenen Sonnabend, 4. März 2006, ein Anleinzwang für Hunde im Beobachtungsgebiet gilt. Außerdem dürfen Katzen in diesem Gebiet nicht frei umher laufen. Das Beobachtungsgebiet umfasst in Lübeck in etwa das Gebiet nördlich der Trave zwischen Dänischburg und dem Brodtener Ufer.

Der genaue Bereich des Beobachtungsgebietes umfasst alle unter die Postleitzahlen 23569 und 23570 fallenden gesamten Ortsteile: Siems, Dänischburg, Kücknitz, Herrenwyk, Dummersdorf, Pöppendorf, Ivendorf, Rönnau, Travemünde, Teutendorf, Gneversdorf, Brodten und Priwall. Das Beobachtungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Ostsee, im Westen durch die Kreisgrenze des Kreises Ostholstein, im Süden durch den Verlauf der Trave, im Osten durch den Verlauf der Trave und der Pötenitzer-Wiek sowie der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern.

Der Anleinzwang für Hunde in dem Beobachtungsgebiet ist bislang offenbar noch nicht allen betroffenen Hundehaltern bekannt, wie Polizeibeamte und Mitarbeiter des Lübecker Ordnungsdienstes festgestellt haben. Der Bereich Gewerbeangelegenheiten bittet die Halter von Hunden und Katzen um Verständnis für die Anordnung, die nach derzeitigem Stand bis zum 26. März 2006 gilt. +++