Vogelgrippe: Nördlicher Teil Lübecks jetzt Beobachtungsgebiet

Veröffentlicht am 24.02.2006

Vogelgrippe: Nördlicher Teil Lübecks jetzt Beobachtungsgebiet

Vogelgrippe: Nördlicher Teil Lübecks jetzt Beobachtungsgebiet

060147R 2006-02-24

Nachdem am Donnerstag, 23. Februar 2006, im Landkreis Ostholstein zwei Verdachtsfälle von Vogelgrippe festgestellt worden sind, ist nun für einen nördlichen Bereich der Hansestadt Lübeck ein Beobachtungsgebiet festgelegt worden. Es umfasst alle unter die Postleitzahlen 23569 und 23570 fallenden gesamten Ortsteile: Siems, Dänischburg, Kücknitz, Herrenwyk, Dummersdorf, Pöppendorf, Ivendorf, Rönnau, Travemünde, Teutendorf, Gneversdorf, Brodten und Priwall.

Das Beobachtungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Ostsee, im Westen durch die Kreisgrenze des Kreises Ostholstein, im Süden durch den Verlauf der Trave, im Osten durch den Verlauf der Trave und der Pötenitzer-Wiek sowie der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern.

Über die Festlegung des Beobachtungsgebietes sind heute Vormittag die Mitglieder des Führungsstabes Vogelgrippe unter der Leitung von Innensenator Thorsten Geißler informiert worden. Geißler betonte, dass diese Anordnung kein Grund zur Beunruhigung sei. Sie betrifft in erster Linie Geflügelhalter. Diese dürfen vom heutigen Tag an für die Dauer von 15 Tagen kein Geflügel und keine in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Art aus dem Beobachtungsgebiet verbringen, also transportieren. Für den Transport von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Bruteiern ist beim Bereich Gewerbeangelegenheiten eine Genehmigung einzuholen.

Zudem gelten ab sofort im Beobachtungsgebiet folgende Schutzmaßnahmen und Bestimmungen: An den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet werden von heute, Freitag, 24. Februar 2006, an durch Mitarbeiter des Bereichs Verkehr der Hansestadt Lübeck und der Autobahnmeisterei für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar angebracht.

Geflügelhalter werden noch einmal daran erinnert, ihre Tiere zu melden. Die Anordnung schreibt dazu vor: Wer Geflügel (Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln) hält, hat dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich beim Bereich Gewerbeangelegenheiten, Telefon (0451) 122-12 49, Telefax (0451) 122-45 36, anzuzeigen.

Nach wie vor werden tote Vögel eingesammelt und so genannte Indikatorvögel zur weiteren Untersuchung nach Neumünster ins Landeslabor Schleswig-Holstein gebracht. Zu den Indikatorvögeln zählen Schwäne, Wasservögel wie Enten und Gänse, Greifvögel und Haustiergeflügel.

Der Führungsstab Vogelgrippe steht in engem Kontakt und wird in Abhängigkeit der Lage auch am Wochenende wieder zusammentreten. Das nächste Treffen ist routinemäßig für Montag angesetzt.

Die Amtliche Bekanntmachung – Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Allgemeinverfügung) – kann über das Lübeck:Fenster – www.luebeck.de (Rubrik Lübeck:Aktuelles) - im Internet über folgende Adresse direkt aufgerufen werden: http://www.luebeck.de/aktuelles/anordnung_gefluegelpest.html . +++