Vogelgrippe: Aufstallungspflicht für Geflügel

Veröffentlicht am 20.02.2006

Vogelgrippe: Aufstallungspflicht für Geflügel

Vogelgrippe: Aufstallungspflicht für Geflügel

060132L 2006-02-20

Der von Lübecks Innensenator Thorsten Geißler einberufene Stab zur Vogelgrippe hat heute Vormittag erneut getagt, um das weitere Vorgehen zu besprechen und ein Resümee der bisherigen Aktivitäten zu ziehen. Danach zeichnet sich derzeit in der Hansestadt eine weitere Entspannung der Lage ab: Die Zahl der während des Wochenendes gemeldeten und von der Berufsfeuerwehr eingesammelten toten Vögel ist rückläufig. Bei allen bislang in der Hansestadt Lübeck tot aufgefundenen und untersuchten Vögeln wurde der Vogelgrippevirus nicht nachgewiesen.

Senator Geißler appelliert an die Bevölkerung, als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme Wildvögel wie Tauben und Enten nicht zu füttern. Eltern und Erzieher werden gebeten, Kinder darauf hinzuweisen, tote Vögel nicht anzufassen. Nach wie vor ist das Informationstelefon für Fragen zur Vogelgrippe unter der Rufnummer (0451) 122-12 49 geschaltet. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die Leitstelle der Feuerwehr unter der Bürgertelefonnummer (0451) 49 49-0 die Anrufe entgegen.

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck weist in Zusammenhang mit der Vogelgrippe auf die seit vergangenem Freitag geltende „Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest“ hin. Danach müssen die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen diese bis zum Ablauf des 30. April 2006 in geschlossenen Ställen halten. Geflügel darf nur dann außerhalb von geschlossenen Ställen gehalten werden, wenn die Tiere unter einer nach oben dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zudem müssen die Geflügelhalter, die die Tiere nicht in geschlossenen Ställen halten können, das Geflügel mindestens einmal monatlich tierärztlich untersuchen lassen.

Wer Geflügel hält, das aber noch nicht dem Bereich Gewerbeangelegenheiten gemeldet hat, wird aufgefordert, das umgehend nach zu holen und unter der Rufnummer (0451) 122–12 49 zu melden. Verstöße gegen die Aufstallungspflicht können mit Bußgeld geahndet werden.

Der Stab „Vogelgrippe“ steht in regelmäßigem Kontakt und bereitet sich derzeit auch auf den nicht auszuschließenden Fall des Ausbruchs der Vogelgrippe vor. +++