Hansestadt richtet Stromsperren-Hotline ein

Veröffentlicht am 03.02.2006

Hansestadt richtet Stromsperren-Hotline ein

Hansestadt richtet Stromsperren-Hotline ein

060088L 2006-02-03

Der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck macht darauf aufmerksam, dass auch Personen, die nicht laufend Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Ausgleich ihrer Energieschulden erhalten können.

Angesprochen sind hier besonders diejenigen, die nur geringfügig mit ihrem Einkommen über der Bedürftigkeitsgrenze für die oben genannten Leistungen liegen und mit der Energie und Wasser Lübeck GmbH (EWL) nicht zu Ratenzahlungsvereinbarungen über aufgelaufene Rückstände kommen. Der Bereich Soziale Sicherung wird in diesen Fällen je nach der Situation im Einzelfall entscheiden.

Betroffene können sich unter der zentralen Rufnummer (0451) 122-44 60 informieren oder in den Servicebüros des Bereiches, die gegebenenfalls auch Anträge entgegennehmen.

Die Servicebüros im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2 - 6, Haus Kronsforder Allee, Erdgeschoss, sind geöffnet montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Die zentrale Rufnummer ist auch mittwochs von 8 bis 16 Uhr besetzt. +++