Neues Jugendschutzkonzept wirkt: Erste Aktionen starten

Veröffentlicht am 11.01.2006

Neues Jugendschutzkonzept wirkt: Erste Aktionen starten

Neues Jugendschutzkonzept wirkt: Erste Aktionen starten

060020L 2006-01-11

Lübecks Jugendsenatorin Annette Borns und der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Jan Lindenau, besuchen am kommenden Freitag, 13. Januar 2006, die Lübecker Diskothek Queen’s. Vor Ort wollen sie sich über das neue Veranstaltungskonzept dieser Diskothek informieren, das sich direkt an Jugendliche ab 16 Jahren richtet und bei dem die Einhaltung des Jugendschutzes gewährleistet werden soll: Der Eintritt ist für Jugendliche ab 16 Jahren nur mit gültigem Personalausweis möglich; das Veranstaltungsende für die 16- bis unter 18-Jährigen ist auf 0 Uhr festgelegt. Das Queen’s startet dieses neue Angebot am Freitag und weist auf Plakaten als auch im Internet ausdrücklich auf diese Bestimmungen hin.

Zum Hintergrund: Im Frühjahr 2005 stellte die Hansestadt Lübeck zusammen mit der Polizeidirektion Lübeck die neuen Handlungsziele für einen verbesserten Jugendschutz in der Hansestadt Lübeck vor. Im Sommer 2005 unterzeichneten die Behörden eine Kooperationsvereinbarung zur Optimierung der gemeinsamen Arbeitsabläufe. Im Herbst 2005 folgte dann eine Veranstaltung im Rathaus, um unter anderem Partner aus dem Gaststätten- und Event-Gewerbe einzuladen, sich aktiv an konkreten Aktionen zu beteiligen. Die Betreiber der Diskotheken Queen’s, Eishaus, Rider’s Café und Body & Soul boten konkrete Unterstützung an.

„Wir wollen gerade die Event-Veranstalter und Gaststättenbetreiber in ihren Tätigkeitsfeldern unterstützen, die sich vorbildlich und beispielhaft an die Gesetzesvorgaben halten.“, so Jugendsenatorin Annette Borns. „Mich freut die positive Resonanz. Der breit angelegte Kooperationsansatz war richtig und trägt nun erste Früchte“, sagte Borns.

Die Diskothek Queen’s hat eine Party-Reihe konzipiert, die sich speziell an Jugendliche ab 16 Jahre richtet. Sweet SixTEEN heißt es zunächst am Freitag, 13. Januar 2006, von 20 Uhr bis 0 Uhr in der Diskothek Queen’s an der Falkenstraße 45. Am 20. Januar folgt dann die zweite Auflage als Flirt-Party. Weitere Partys sollen in regelmäßigen Abständen folgen. Es gibt einen ermäßigten Eintritt in Höhe von 3,50 Euro und spezielle Getränkepreise. Ab 0 Uhr geht es dann für alle Gäste ab 18 Jahren bis in den frühen Morgen weiter.

„Wir haben spezielle Vorkehrungen getroffen, um den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu entsprechen“, so der Geschäftsführer der Diskothek Queen’s, Ralf Jonas. „Unsere Gäste müssen sich durch einen Personalausweis am Eingang ausweisen. Schülerausweise werden nicht akzeptiert. Ferner haben wir ein Besucherkonzept entwickelt, das uns ermöglicht, minderjährige Gäste von Volljährigen nach 0:00 Uhr zu unterscheiden, um sie auf den Heimweg zu schicken.“, so Jonas weiter.

„Das ist der richtige Ansatz“, freut sich auch der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Jan Lindenau. Der Ausschuss hatte sich im Herbst 2004 der Thematik Jugendschutz näher befasst und begleitet seitdem die Aktivitäten.

„Diese Initiative eines privaten Diskothekenbetreibers macht Mut. Das Thema Jugendschutz ist präsent und weckt Ideen. Das war eins unserer Ziele. Wir freuen uns über weitere Kooperationsangebote und stehen diesen offen gegenüber“, so Borns und Lindenau.

Interessierte, die weitere Informationen zum Jugendschutz haben möchten, wenden sich bitte an den Kinder- und Jugendschutz des Bereiches Jugendhilfe/Jugendamt der Hansestadt Lübeck, Günter Martienssen, Telefon (0451) 122-57 11, E-Mail Guenter.Martienssen@luebeck.de .

Hinweis für die Medien: Jugendsenatorin Borns und Lindenau werden die Diskothek Queen’s am Freitag um 22 Uhr besuchen. Medienvertreter sind hierzu herzlich eingeladen.

Weitere Informationen im Internet unter

Zur Veranstaltung:

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