Bebauungsplan Arnim-/Tesdorpfstraße wird rechtskräftig

Veröffentlicht am 10.07.2003

Bebauungsplan Arnim-/Tesdorpfstraße wird rechtskräftig

Bebauungsplan Arnim-/Tesdorpfstraße wird rechtskräftig

030507L 2003-07-10

Der Bebauungsplan 06.55.00 Arnimstraße / Tesdorpfstraße, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von etwa 45 Wohneinheiten schafft, wird am Mittwoch, 16. Juli, rechtsverbindlich.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen den Bau von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie die Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Daneben wird die ehemals als Sportplatzfläche festgesetzte Grünfläche, angrenzend an das Lauerholz, als Grünfläche mit der Bestimmung geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt.

Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes wurden im wesentlichen folgende städtebauliche Ziele verfolgt: Die Berücksichtigung flächen- und kostensparender Planungsansätze, eine klare Baukörper- und Erschließungsstruktur sowie die Schließung der Baulücke an der Kulenkampstraße. Daneben wurde bei der Erstellung des städtebaulichen Konzeptes die angrenzende Bebauung berücksichtigt und in den Bebauungsplanumgriff miteinbezogen.

Die bisher als Gärtnerland genutzte, zuletzt teilweise brachliegende, Fläche zwischen Arnim-, Tesdorpf- und Kulenkampstraße eignet sich auf Grund der innerstädtischen Lage, der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen, der guten verkehrlichen Anbindung (ÖPNV), der Nähe zum Naherholungsgebiet Lauerholz und damit einer insgesamt sehr guten Lage, hervorragend als attraktiver Standort für eine ergänzende Wohnbebauung in Form von Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern.

Auf der ehemaligen Gärtnereifläche sollen insbesondere Eigenheime für Familien oder andere Lebensgemeinschaften entstehen. Dieses Ziel wird mit der Festsetzung von Einzel-, Doppel und Reihenhäusern verwirklicht.

Die Gebäude sind überwiegend als nord-südorientierte, ein- bis zweigeschossige Hauszeilen ausgewiesen und ermöglichen somit auch die Nutzung von Solaranlagen. +++