Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich

Veröffentlicht am 12.03.2003

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich

030190L 2003-03-12

Das Lübecker Schulamt bietet wieder allen Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht Vollzeitschüler einer allgemeinbildenden Schule sind, die Möglichkeit, durch eine Prüfung den Hauptschulabschluß zu erwerben. Die Prüfung wird vor einem vom Bildungsministerium bestellten Ausschuß abgelegt.

Dazu muß ein Antrag gestellt werden: Diesen gibt es beim Schulamt der Hansestadt Lübeck, Braunstraße 21 – 23, Zimmer 501. Weitere Informationen werden unter der Telefonnummer (0451) 122 – 90 94 oder im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Sonnabend, 12. April, 10 Uhr, in der Volkshochschule II, Schwartauer Allee 44/44 a (Bushaltestelle Friedenstraße), erteilt. Die Anträge müssen mit beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, des letzten Schulzeugnisses und einem schulisch-beruflichen Lebenslauf bis zum 30. April 2003, 11 Uhr, beim Schulamt eingereicht werden.

Die schriftliche Prüfung findet Mitte Mai, die mündliche Mitte Juni 2003 statt. +++