Parteien starten Erstwählerkampagne für Bürgerschaftswahl

Veröffentlicht am 10.02.2003

Parteien starten Erstwählerkampagne für die Bürgerschaftswahl

Parteien starten Erstwählerkampagne für Bürgerschaftswahl

030112R 2003-02-10

Die Nachwuchsorganisationen der politischen Parteien starten eine Erstwählerkampagne für die Bürgerschaftswahl am 2. März in Lübeck. Vertreter der Jungen Union (JU), der Jusos, der Jungen Liberalen (Julis), des Jugendrings und des Stadtparlaments stellten unlängst die Kampagne “Mein erstes Mal mit 16? - Warum nicht?” vor, mit der sie für eine höhere Wahlbeteilung unter den Jungwählern sorgen wollen.

Ziel der überparteilichen Kampagne ist es vor allem, Erstwähler zu animieren, an der Kommunalwahl am 2. März teilzunehmen. Laut Bereich Statistik und Wahlen der Hansestadt sind in diesem Jahr rund 9500 Jungwähler und –wählerinnen erstmals aufgerufen, ihr Kreuz auf einen Stimmzettel bei einer Wahl zu machen. Rund 3300 davon sind erst 16 Jahre alt.

Mit Blick auf die sinkenden Mitgliederzahlen in den politischen Nachwuchsorganisationen will das überparteiliche Team die Jugendlichen auch dazu bewegen, nach der Wahl in der Kommunalpolitik mitzumischen.

Die Kampagne besteht aus drei Teilen: Eine Broschüre klärt Fragen wie “Dein erstes Mal mit 16 - Warum nicht?”, “Was heißt hier Politik?” und “Wo kommt die Bürgerschaft her?”. Sie ist in einer Auflage von 5000 Exemplaren erschienen und wird seit heute in Schulen und Jugendzentren verteilt. Außerdem informieren 13 Internetseiten (www.buergerschaftswahl2003.de) über die Kampagne. Dort sind auch die Parteiprogramme nachzulesen.

Darüber hinaus bieten die Nachwuchspolitiker einen Service für Schulen an: Lehrer und Lehrerinnen können in der Zeit vom 17. Februar bis zum 21. Februar überparteiliche Podiumsdiskussionen beim Jugendring unter der Telefonnummer (0451) 7 88 50 buchen. Dabei stehen mindestens zwei Kandidaten unterschiedlicher Parteien - die der politischen Nachwuchsorganisationen – für Informationen und Diskussion mit der Schülerschaft zur Verfügung. +++