Richtigstellung in Sachen Dieter Kern

Veröffentlicht am 28.09.2001

Richtigstellung in Sachen Dieter Kern

Richtigstellung in Sachen Dieter Kern

010712L 2001-09-27

In der Ausgabe der Lübecker Nachrichten vom 27. September wird auf der Seite 14 berichtet, daß Bürgermeister Bernd Saxe dem städtischen Mitarbeiter Dieter Kern die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen habe.

Diese Darstellung ist unzutreffend. Richtig ist, daß der Bürgermeister ein Verfahren zur fristlosen Kündigung von Herrn Kern eingeleitet hat. Anlaß war eine von Herrn Kern zu verantwortende Presseerklärung zu den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten, die nach Auffassung des Bürgermeisters den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung widerspricht.

Die Entscheidung über den Ausspruch einer fristlosen Kündigung wird getroffen, sobald das Mitbestimmungsverfahren gegenüber dem Personalrat abgeschlossen ist. +++