Tierpark: Saxe kündigt Bericht für kommende Woche an

Veröffentlicht am 28.07.2000

Tierpark: Saxe kündigt Bericht für kommende Woche an

Tierpark: Saxe kündigt Bericht für kommende Woche an

000619L 2000-07-28

Angesichts der Diskussion um den Lübecker Tierpark hat Bürgermeister Bernd Saxe am heutigen Freitag die zuständige Innensenatorin Dr. Beate Hoffmann aufgefordert, in der kommenden Woche einen Bericht über den Tierpark vorzulegen. Der Bericht soll auflisten, in welchem Zustand sich dieser private Zoo befindet, welche rechtlichen Vorschriften zu beachten sind und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen nennen.

Zuvor hatte Dr. Hoffmann angekündigt, in der kommenden Woche mit allen Beteiligten - Tierparkgesellschaft, Tierparkbetreiber, Amtstierarzt und dem Landesamt für Natur und Umwelt, Abteilung Natur- und Landschaftspflege - Lösungsmöglichkeiten für den Fortbestand des Tierparks und mögliche Verbesserungen zu erörtern. Dazu soll eine Begehung des Tierparks vorgenommen werden.

Der Hansestadt Lübeck obliegen die Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz für die Haltung von Tieren in Zooeinrichtungen. Hierzu gehört die Genehmigung für den Tierpark nach dem Tierschutzgesetz und die laufende Überwachung der tierschutzgerechten Haltung. Es sind Haltungsbedingungen, der Ernährungszustand und die Gesundheit der Tiere zu kontrollieren. Die Überprüfungen werden vom Amtstierarzt vorgenommen. Es erfolgen jährlich circa vier bis sechs Kontrollen, wobei auch Beschwerden nachgegangen wird. Außerdem ist das Landesamt für Natur und Umwelt, Abteilung Natur- und Landschaftspflege für die Genehmigung von Gehegen für die artgerechte Unterbringung von exotischen und artgeschützten Tieren zuständig.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen der Amtstierärztin sind die Haltungsbedingungen der Tiere unter dem Aspekt der zu erfüllenden Mindestanforderungen tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Dies bedeutet jedoch nicht, daß der Tierparkbetreiber und die Tierparkgesellschaft nicht bemüht sein sollten, für den Gesamteindruck und die Gestaltung der Tierparkanlage Verbesserungen herbeizuführen.

Seit 1993 sind aufgrund von Auflagen des Landesamtes und einem vorgelegtenKonzept der Tierparkgesellschaft im Tierpark kontinuierlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Verbesserungen herbeigeführt worden. Der Tierbestand wurde verringert (Damwild, Seehunde, Affen), Tiergehege wurden vergrößert und zum Teil neu gestaltet (Schimpansen-, Bären-, Wolfs-, Löwen- und Papageiengehege). Die erteilten Auflagen des Landesamtes wurden erfüllt.

Eine sofortige Schließung des Tierparks wird aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht erwogen. Die Frage einer finanziellen Beteiligung der Stadt mit öffentlichen Mitteln am Tierpark wird zu prüfen sein. Die Entscheidung liegt bei dem für das Budget verantwortlichen Beschlußgremium, der Lübecker Bürgerschaft. +++