Merkblatt zur Gefahrhundeverordnung ab Freitag erhältlich

Veröffentlicht am 19.07.2000

Merkblatt zur Gefahrhundeverordnung ab Freitag erhältlich

Merkblatt zur Gefahrhundeverordnung ab Freitag erhältlich

000595R 2000-07-19

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck hat ein Merkblatt entworfen, das die neue Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein erklärt und auf Lübecker Besonderheiten hinweist. Wie gemeldet, gelten seit dem 7. Juli 2000 neue Vorschriften zum Halten von Hunden in Schleswig-Holstein. Das Merkblatt erhalten Hundehalterinnen und Hundehalter ab Freitag, 21. Juli, bei der Meldestelle, Dr.-Julius-Leber-Straße, in den Stadtteilbüros, bei der Zulassungsstelle am Meesenring sowie bei der Bürger-Information, Breite Straße.

Zusätzlich hat der Bereich Gewerbeangelegenheiten, wie vor knapp zwei Wochen gemeldet, eine Hotline eingerichtet, unter der Hundehalterinnen und -halter weitere Hinweise zu den neuen Vorschriften erhalten. Mittlerweile hat sich, so berichten die Mitarbeiter des Bereichs, die Aufregung der ersten Tage gelegt und die Zahl der Anrufe bei etwa 20 pro Tag eingependelt.

Hinweis für die Medien: Als Anlage haben wir dieser Meldung das Merkblatt zur Gefahrhundeverordnung beigefügt. +++