Innenministerium: Lübecks Bürgermeister-Direktwahl ist gültig

Veröffentlicht am 14.04.2000

Innenministerium: Lübecks Bürgermeister-Direktwahl ist gültig


000304L 2000-04-14

Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat die Bürgermeisterwahl für gültig erklärt. Wie seitens der Hansestadt Lübeck erwartet worden war, sind die insgesamt vier Einsprüche als unbegründet zurückgewiesen worden. In dem Schreiben des Innenministeriums an Bürgermeister Michael Bouteiller in seiner Funktion als Gemeindewahlleiter heißt es zum Einspruch von Lothar Rach: “Der Wahleinspruch ist unbegründet, weil bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die sich auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben.”

Das betrifft sowohl die Wahlzulassung von Bernd Saxe, dem mit großer Mehrheit gewählten Bürgermeister der Hansestadt Lübeck ab 1. Mai 2000, als auch von Peter Wolter. Rach hatte moniert, beiden Bewerbern mangele es an der erforderlichen Eignung, Befähigung und Sachkunde für das Bürgermeisteramt. Das Innenministerium kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, daß beide Bewerber die erforderliche Sachkunde vorweisen konnten und somit die Zulassung zur Wahl rechtmäßig war.

Auch die übrigen von Rach vorgebrachten Argumente wies das Innenministerium als unbegründet beziehungsweise nicht nachvollziehbar zurück. Das betrifft einerseits den Vorwurf Rachs, Bouteiller habe als Gemeindewahlleiter unzulässigerweise Wahlwerbung für seinen Parteifreund Saxe gemacht, in dem er in seiner Funktion als Bürgermeister in einer Anzeige zur Wahl Saxes aufrief. Andererseits hätten sich für das Innenministerium auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Bouteiller gegen Senatorin Dr. Beate Hoffmann willkürlich disziplinarrechtliche Maßnahmen mit dem Ziel eingeleitet hat, die CDU-Bürgerschaftsfraktion dazu zu veranlassen, von der Nominierung Dr. Hoffmanns Abstand zu nehmen beziehungsweise deren Wahlchancen als unabhängige Bewerberin zu schmälern.

Auch die übrigen drei Einsprüche wies das Innenministerium zurück, weil bei der Wahl keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien, die sich auf das Wahlergebnis ausgewirkt hätten. +++