Veröffentlicht am 05.08.1999

Ausstellung im Rathaus zu 50 Jahre Menschenrechte

Ausstellung im Rathaus zu 50 Jahre Menschenrechte

Vor 50 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die Erklärung der Menschenrechte und die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Sollten wir nach diesen 50 Jahren ein Jubiläum feiern? Haben die internationalen Vereinbarungen bewirkt, daß die Menschenrechte weltweit eingehalten werden?

Anläßlich dieses Jubiläums ist in der Großen Börse des Rathauses täglich von 8 bis 18 Uhr eine Ausstellung zu sehen. Der Stadtpräsident der Lübecker Bürgerschaft gab anläßlich der Ausstellung am heutigen Donnerstag um 17.30 Uhr einen Empfang.

Die Ausstellung der Gesellschaft für bedrohte Völker zeigt, daß Menschenrechte bis heute fortwährend in allen Teilen der Welt verletzt werden. Sie führt vor Augen, daß in den fünf Jahrzehnten seit Ende des Zweiten Weltkrieges immer wieder Völkermord verübt worden ist. Aber es gab und gibt Menschen und Organisationen, die diese Verbrechen bekämpfen. Dabei berufen sie sich nicht zuletzt auf diese internationalen Menschenrechtskonventionen.

Eine dieser Menschenrechtsorganisationen ist die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Sie ist inzwischen 30 Jahre alt geworden. Seit 1968 setzt sich die GfbV dafür ein, daß Menschenrechte und Minderheitenrechte gewährt werden. In der Ausstellung werden Menschenrechtsverletzungen präsentiert, die gegen einzelne Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstoßen. Sie macht auf Völkermordverbrechen aufmerksam, die auch nach 1948 in verschiedenen Staaten der Erde verübt wurden. Gleichzeitig wird gezeigt, auf welche Weise die GfbV über Menschenrechtsverletzungen informiert und wie sie dazu beiträgt, Verbrechen zu verhüten.

Die Ausstellung ist ein Beitrag zur politischen Bildung und zugleich eine Aufforderung zu humanitärem und menschenrechtlich orientiertem Handeln. Sie möchte die Öffentlichkeit sachlich informieren und gleichzeitig aufrütteln. 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und 50 Jahre Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes: Diese Jubiläen sind nicht zum Feiern da, sondern dazu, Bilanz zu ziehen und den Menschenrechts- und Minderheitenschutz in unser Blickfeld zu rücken. Die Ausstellung ist noch bis Donnerstag, 26. August, zu sehen. Sie kann täglich von 8 bis 18 Uhr besichtigt werden. +++