Veröffentlicht am 11.12.1998

Herrentunnel: Gericht bestätigt das gewählte Verfahren

Herrentunnel: Gericht bestätigt das gewählte Verfahren

Das Landgericht Kiel hat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember das Konzessionsverfahren der Hansestadt Lübeck zum Bau und Betrieb des Herrentunnels im wesentlichen bestätigt. Dies geht hervor aus der Urteilsbegründung, die der Hansestadt seit heute vorliegt.

"Erwartungsgemäß hat das Gericht unsere Arbeit bestätigt", sagte Bürgermeister Michael Bouteiller in einer ersten Bewertung des Gerichtsbeschlusses. Das Verfahren war von einer im Wettbewerb unterlegenen Bietergruppe, der Projektgemeinschaft Travequerung um die Firmen Strabag, Phillip Holzmann u. a. angestrengt worden. Von sieben beklagten vermeintlichen Verfahrensfehlern hat das Gericht sechs als unbegründet zurückgewiesen. "Es ist jetzt die Aufgabe der Hansestadt, die Wertung der Angebotspreise zu überprüfen und der Bürgerschaft darüber im Januar zu berichten", sagte Bouteiller.

Der Bürgermeister erwartet nicht, daß diese Überprüfung zu einer grundsätzlichen Änderung des Zuschlagsverfahrens führen wird. Die Hansestadt strebe jetzt an, den Termin zur Baulastübertragung für die Travequerung vom Bund auf die Hansestadt, der ursprünglich bis zum 31. Dezember befristet war, um ein halbes Jahr verlängern zu lassen, um das Konzessionsverfahren ordnungsgemäß zu Ende führen zu können. "Wir sind weiterhin im Zeitplan. Es wird zu keiner Verzögerung des Projektes kommen", so Bouteiller. Es bleibe im übrigen abzuwarten, ob der unterlegene Kläger in die Berufung gehe. +++