Veröffentlicht am 28.09.1998

Radwegebenutzung wird teilweise aufgehoben

Radwegebenutzung wird teilweise aufgehoben

Alle Radwege, die mit dem runden blauen Schild, in dessen Mitte sich der weiße Radler befindet, versehen sind, müssen ab Donnerstag, 1. Oktober, auch von Radfahrern benutzt werden. Darauf weist der Fahrradbeauftragte der Hansestadt Lübeck, Hans-Walter Fechtel, hin. An einigen Wegen werden die blauen Schilder dagegen abmontiert - hier wird die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.

Laut Straßenverkehrsordnung müssen Radwege, die als solche durch das blaue Schild gekennzeichnet sind, zukünftig bestimmte Auflagen erfüllen, zum Beispiel in Bezug auf Breite und Linienführung. Daher wurden in den vergangenen Tagen in einigen Tempo-30-Straßen die blauen Schilder entfernt. "Nicht alle Radwege erfüllen die geforderten Voraussetzungen", so Fechtel.

So ist zum Beispiel die Radwegebenutzungspflicht an Curtiusstraße und Parkstraße (jeweils zwischen Rathenaustraße und Travemünder Allee) und am Adolfplatz völlig aufgehoben worden. Auf diesen ehemaligen Radwegen dürfen künftig Autos parken.

Sogenannte "andere Radwege" sind an der Uhlandstraße, Herderstraße, Dorfstraße (beide Seiten), Krügerstraße/Curtiusstraße und an der Parkstraße (zwischen Rathenau- und Roeckstraße) entstanden. Hier haben Drahteselbenutzer jetzt die Wahl, ob sie die Fahrstraße oder den geteerten Radweg neben dem Gehweg benutzen wollen. Dieser ist zwar nicht mehr als Radweg gekennzeichnet, aber Autofahrer dürfen ihn dennoch nicht als Parkplatz benutzen.