Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition

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Leistungsbeschreibung

Für die gewerbsmäßige oder selbstständige Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin beziehungsweise der verantwortliche Geschäftsführer oder die persönlich haftende Gesellschafterin beziehungsweise der Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.

Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie hierfür  eine Stellvertretungserlaubnis.  Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.

Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis

  • der Volljährigkeit,
  • der Zuverlässigkeit,
  • der persönlichen Eignung und
  • der Fachkunde.

Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis / Waffenhandelserlaubnis / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß §§ 21 Abs. 1, 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren liegen zwischen 300,00 Euro und 3.000,00 Euro. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Hilfe & Kontakt:

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

E-Mail

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

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Ordnungsamt; Allgemeine Gefahrenabwehr

Anschrift

Königstraße (Lichthof) 49 - 57
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr
Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

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