Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen

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Leistungsbeschreibung

Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz eine Tageszulassung beantragen.

Eine Tageszulassung wird für Neuwagen ausgestellt, die noch keinen Vorbesitzer hatten, also noch nicht zugelassen waren. Sie ist die erstmalige Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Die Tageszulassung gilt immer für die Dauer des Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird.

Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen die vorgeschriebenen Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen müssen Sie als Fahrerin oder Fahrer den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.

Der vorläufige Zulassungsnachweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Name der Zulassungsbehörde
  • die Antragsnummer
  • das Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeugs
  • das Datum der Zulassungsentscheidung
  • das Datum der Außerbetriebsetzung

Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren. Die Außerbetriebsetzung müssen Sie nicht zusätzlich beantragen.

Eine Tageszulassung können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen, zum Beispiel Autohäuser, Flottenbetreiber, Versicherungen, Automobilclubs oder Zulassungsdienstleister, beantragen.

Die Person oder das Unternehmen, das die Tageszulassung beantragt, steht als Erstbesitzerin oder Erstbesitzer in der Zulassungsbescheinigung. Danach gilt das Fahrzeug weiterhin als Neuwagen, wenn:

  • das Fahrzeugmodell unverändert hergestellt wird,
  • das Fahrzeug keine standzeitbedingten Mängel aufweist und

zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Nutzen Sie gerne das Online‐Verfahren !

Auf Grund regelmäßiger Wartungsarbeiten kann der Zugang zum Online-Zulassungsdienst zeitweise geschlossen sein. Wir empfehlen Ihnen, es später erneut zu versuchen.
Sollten während der Online-Zulassung Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte mit dem Betreff „IKFZ“ an ordnungsamt@luebeck.de. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Benötigte Unterlagen für die Nutzung des Online-Dienstes:

  • einen für die Online-Funktion freigeschalteten Personalausweis inklusive PIN
  • ein Konto bei der BundID mit eingebundenen Personalausweis
  • eine Kreditkarte
  • Zulassungsbescheinigung I und II (früher Fahrzeugschein und –brief), mit Sicherheitscode (eingeführt am 01.01.2015 für die ZB I; eingeführt für die ZB II am 01.01.2018)
  • einen Drucker

Verfahrensablauf

Tageszulassungen können unter bestimmten Voraussetzungen folgendermaßen beantragt werden:

  • vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
  • online über das i-Kfz-Portal
  • online über die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)

Antrag vor Ort:

  • Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
  • Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst: bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vorname,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
    • bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
    • Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
  • Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis unter Angabe des Kennzeichens des zugelassenen Fahrzeugs und der Gültigkeitsdauer.
  • Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf
    • Kfz-Steuerrückstände,
    • Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht

Onlineantrag über das i-Kfz-Portal:

Juristische und natürliche Personen mit weniger als 500 Zulassungsanträgen pro Jahr können Tageszulassungen online über das i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

  • Rufen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der folgenden Methoden nach:
    • Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises
    • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
    • BundID mit ELSTER-Zertifikat
    • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
  • Füllen Sie die Antragsmaske mit folgenden Informationen aus:
    • Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung
    • Kennzeichen: wählen Sie das nächste freie Kennzeichen aus und geben Sie das Wunschkennzeichen oder das reservierte Kennzeichen an.
  • Zahlen Sie die Gebühr über ein ePayment-System.
  • Bestätigen Sie Ihre Eingaben und die Antragstellung.
  • Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • Ihr Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Tageszulassung werden Ihnen sofort online bereitgestellt. Laden Sie diesen innerhalb von 30 Minuten herunter oder schicken Sie diesen per E-Mail an Ihre E-Mailadresse.
  • Drucken Sie Ihren Tageszulassungsbescheid aus und bringen Sie diese am Fahrzeug sichtbar an.

Onlineantrag über die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA):

Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsanträgen pro Jahr können Tageszulassungen online über die GKS des KBA beantragen.

  • Rufen Sie über das Online-Portal “KBA-Online“ den Bereich “Großkundendaten“ auf.
  • Registrieren Sie sich mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto beim KBA
  • Beantragen Sie die gewünschten Tageszulassungen.
  • Die GKS prüft Ihre Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an die zuständigen i-Kfz-Portale weiter.
  • Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet.
  • Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde entscheidet über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens.
  • Die Rückmeldung samt Übermittlung des vorläufigen Zulassungsnachweises erfolgt elektronisch per E-Mail.
     

An wen muss ich mich wenden?

Besteht in der Bundesrepublik Deutschland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.

Hat der Halter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung

1.      in einem Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Vertragsstaat), in den eine Zustellung möglich ist, oder

2.      in einem Staat, in dem das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland in Kraft ist,
ist die Behörde am regelmäßigen Standort des Fahrzeuges zuständig.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
  • Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
  • In einigen Bundesländern besteht eine 30-Euro-Grenze, dies ist in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Für die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen gilt daher allgemein, dass keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorherigen Zulassungsvorgängen bestehen dürfen.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Natürliche Personen:
    • Personalausweis, eID-Karte, BundID oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
       
  • Juristische Personen:
    • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
    • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ehemals Fahrzeugbrief)
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer
    • Für den Einzug der Kfz-Steuer: Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugs

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bei Zulassungen wird folgendes benötigt:
•    eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
•    Bankdaten zur Einrichtung eines SEPA-Verfahrens zur Abbuchung der Kfz-Steuer
•    Kennzeichen

Die Vorlage von Ausweisdokumenten sind zudem erforderlich. Alle Papiere können in Kopie vorglegt werden.

Bei Vollmachten:
vorzulegende Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 45.9 EUR
Vorkasse: Ja
Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen

Gebühr: 14.9 EUR
Vorkasse: Ja
Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung online über das i-KFZ-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Kücknitz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchplatz 7b
23569 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 14 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kirchstraße
Bus: Linie 32

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Im BSB Kücknitz haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann.Schilderpräger ist vor Ort. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Ordnungsamt; Moisling Bürgerservicebüro

Anschrift

Moislinger Berg 1
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Bus: Linie 5, 7, 11, 12

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Im BSB Moisling haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Schilderpräger vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo. 8 bis 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Freitag 8 – 12 Uhr 
(zusätzl. Termine werden montags und freitags bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 8 – 12 und 14 – 18 Uhr
Di. 7 – 12 Uhr und 12:45 – 14 Uhr
Mit. 7 – 12 Uhr
Do. 7 - 12 Uhr  und 12:45 – 14 Uhr
Fr. 7 – 12 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus: Linie 2

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Im BSB Hochschulstadtteil haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann.Schilderpräger ist vor Ort, montags jedoch erst ab 14 Uhr. Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Ordnungsamt; Travemünde Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen
Di.  16:15 – 18 Uhr 
Mi. geschlossen
Do.16:15 – 18 Uhr
Fr. geschlossen

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Torstraße
Bus: Linie 30

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Im BSB Travemünde haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Das Foto wird direkt während des Termins aufgenommen. Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen).

Karte

Ordnungsamt; St. Gertrud Bürgerservicebüro

Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr 
Mi.8 – 12 Uhr
Do.8 – 14 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Meesenring
Bus: Linie 4, 11

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Im BSB St. Gertrud haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Schilderpräger ist vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Das BSB Innenstadt ist aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 03.12.2025 geschlossen.
Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Im BSB Innenstadt haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Schilderpräger ist vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; St. Lorenz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8 Uhr – 14 Uhr
Di. 8 – 12 und 14 – 18 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do. 8 – 14 Uhr
Fr.  8 – 12 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt

Parkplatz Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl Parkplätze: 456
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Im BSB St. Lorenz haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann.Ein Schilderpräger befindet sich in der Moislinger Allee 13 (fußläufig ca. 10 Minuten entfernt).

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer