Vorsorgevollmacht erteilen

Leistungsbeschreibung

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer in Ihrem Namen Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können. Angehörige dürfen das nicht automatisch.

Sie wählen eine oder mehrere Personen, denen Sie vertrauen. Diese Personen dürfen für Sie handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können. In der Vollmacht legen Sie genau fest, was diese Personen für Sie regeln dürfen – zum Beispiel Geldangelegenheiten, Behördengänge oder medizinische Entscheidungen.

Wenn eine gültige Vorsorgevollmacht vorliegt, ersetzt dies die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht für diese Aufgaben.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich über Inhalt und Wirkung einer Vorsorgevollmacht.
  • Entscheiden Sie, wen Sie bevollmächtigen möchten (Vertrauensperson oder mehrere Personen).
  • Verfassen Sie die Vorsorgevollmacht bestenfalls schriftlich.
  • Legen Sie fest, für welche Aufgabenbereiche die Vollmacht gilt (zum Beispiel Bankgeschäfte, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheit).
  • Formulieren Sie besondere Wünsche oder Einschränkungen.
  • Unterschreiben Sie die Vollmacht mit Ort und Datum.
  • Alternativ: Lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde beglaubigen. Dieses Vorgehen ist optional und verursacht Kosten. Gleichzeitig kann dies die Akzeptanz erhöhen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Betreuungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte oder örtlicher Betreuungsverein

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Soziale Sicherung
Betreuungsbehörde
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck

Telefon: +49 451 122-2520

Voraussetzungen

Sie müssen volljährig und geschäftsfähig sein.

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Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Genauso wichtig ist es, dass Sie eine Person Ihres uneingeschränkten Vertrauens haben, die Sie bevollmächtigen möchten und die bereit ist, für Sie tätig zu werden, wenn der Vorsorgefall eintritt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.

Welche Gebühren fallen an?

Im Falle der Registrierung im Vorsorgeregister fallen Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die Bundesnotarkammer.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  • Das Original der Vollmacht sollte sicher aufbewahrt werden.
  • Stellen Sie sicher, dass die bevollmächtigte Person im Notfall darauf zugreifen kann.
  • Überprüfen Sie die Vollmacht regelmäßig. Aktualisieren Sie sie bei Änderungen der persönlichen oder rechtlichen Situation.
  • Lassen Sie die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Dadurch wird die Vollmacht im Ernstfall schnell auffindbar. Dafür fällt eine geringe Gebühr an.
  • Beratung und Unterstützung zu Fragen der Vorsorgevollmacht gibt es bei örtlich zuständigen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Rechtsanwälten und Notaren.

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Auf folgender Seite finden Sie ausführliche Informationen:

Broschüre „Das Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/Service/Broschueren/Justiz/dasNeueBetreuungsrecht.html


 

 

 

Unterstützende Institutionen

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Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e. V.

https://www.btv-hl.de/start.htm

Hilfe & Kontakt:

Soziale Sicherung; Persönliche Hilfen, Betreuungsbehörde

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Verwaltungszentrum
Bus: Linie 2, 7, 16, 26

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer