Schulpsychologischer Dienst

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Leistungsbeschreibung

Der schulpsychologische Dienst

In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle. Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes, welches die verbindliche Arbeitsgrundlage darstellt (2024_Konzept schulpsychologischer Dienst).

Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:    

  • Schulpsychologische Beratung: Eine schulpsychologische Beratung kann von allen an Schule Beteiligten (in Schule Tätige, Eltern, Schülerinnen und Schüler) bei schulbezogenen Problemen in Anspruch genommen werden.    
  • Supervision und Coaching: Als berufsbegleitende Reflexion stehen zur Unterstützung und professionellen Weiterentwicklung der in Schule Tätigen Supervision und Coaching zur Verfügung.    
  • Lehrkräftefortbildungen: Der schulpsychologische Dienst bietet Lehrkräftefortbildungen zu Themen aus seinem Aufgaben- und Methodenspektrum an. Die Ausschreibung erfolgt über Formix (formix).    
  • Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge: In schulischen Krisenfällen unterstützen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Schulleitung bzw. das schulische Krisenteam im Krisenmanagement (Nachsorge) und die in Schule Tätigen sowie die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung und Stabilisierung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potenziellen Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis und setzt das Einverständnis der Beteiligten voraus. Die Angebote sind unentgeltlich. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wer kann sich melden?
Der Schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen, insbesondere

  • Lehrkräfte
  • Schulleitung
  • Schulsozialarbeiter:innen
  • Eltern
  • Schüler:innen

Jede:r kann sich direkt an die Beratungsstelle wenden.

Für die in Schule Tätigen gibt es keinen Dienstweg.

Angebote

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligte
  • Supervision und Coaching für Schulleitung, Lehrkräfte und Beschäftigte der Schulsozialarbeit
  • Lehrkräftefortbildung
  • Beratung und Unterstützung in schulischen Krisensituationen
  • Kooperation mit Netzwerkpartner:innen
     

Grundprinzipien der Beratung
Schulpsycholog:innen sind ausschließlich beratend tätig und stehen außerhalb der schulischen und schulaufsichtlichen Hierarchie.

Freiwilligkeit
Schulpsychologische Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis und setzt das Einverständnis der Beteiligten voraus.

Vertraulichkeit
Schulpsycholog:innen unterliegen der Schweigepflicht nach §203 Strafgesetzbuch.

Neutralität und Unabhängigkeit
Schulpsycholog:innen arbeiten unabhängig und nehmen eine neutrale Position ein.

Kostenfreiheit
Alle Beratungs- und Unterstützungsangebote sind unentgeltlich.

Informationsblatt zum Datenschutz (PDF)

Flyer Schulpsychologische Beratung (PDF)

An wen muss ich mich wenden?

Es ist die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zuständig, in der die Schule liegt, an der Sie tätig sind bzw. die die Schülerin/der Schüler (ihre Tochter/ihr Sohn) besucht.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Klientinnen und Klienten fallen keine Gebühren an. Die Kosten werden vom Land und dem Träger, der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. dem jeweiligen Kreis, getragen.

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Ansprechpartner:
Schule und Sport
Schulpsychologische Beratungsstelle
Schildstraße 6-8
23552 Lübeck
Telefon: (0451) 122-4061
schulpsychologie@luebeck.de

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Rechtsgrundlage

Schulgesetz (SchulG) 

Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes § 132 SchulG, Landesnorm Schleswig-Holstein

Träger des schulpsychologischen Dienstes § 133 SchulG, Landesnorm Schleswig-Holstein

Was sollte ich noch wissen?

Hilfe & Kontakt:

Schule und Sport; Schulpsychologische Beratungsstelle

Anschrift

Schildstraße 6-8
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
09:00 - 16:00 Uhr

Schulpsychologische
Sprechstunde in Schulen

Informationen und Terminanfrage

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Königstraße
Bus: Linie 1,2,4,6,7,9,15,16

Haltestelle Sandstraße
Bus: Linie 1,2,4,6,7,9,15,16,17

Haltestelle Wahmstraße
Bus: Linie 5,10,11,21,31,32,39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Haerder Center Parkhaus
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer