Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

  • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
  • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

Diese Voraussetzungen gelten nicht für

  • Wirbellose Tiere,
  • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
  • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
  • Nager und Hauskaninchen.

Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


In der Hansestadt Lübeck wird diese Leistung nicht angeboten. Bitte an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung -Referat Veterinärwesen wenden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

  • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate)
  • EU-Heimtierausweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Hilfe & Kontakt:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Amtstierärztlicher Dienst

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt

Internetadresse

https://www.luebeck.de/unv

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace- Hopper-Str.
Bus: Buslinie 2

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

2. Stock

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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