Informationen über die kommunale Gebietsgliederung erhalten

Leistungsbeschreibung

Kommunalverwaltungen unterteilen ihr Gebiet in eine sogenannte kleinräumige Gliederung, um eine einheitliche und eindeutige räumliche Zuordnung von Daten zu ermöglichen, insbesondere im Bereich der Einwohnerverwaltung und Statistik.

Die kleinräumige Gliederung ist ein ordnungssystematisches Modell, das für viele Fachämter und Verwaltungsbereiche notwendig ist. Sie besteht aus hierarchisch gegliederten Einheiten wie Stadtteilen, Stadtvierteln, Baublöcken und Baublockseiten:

Ein Baublock umfasst eine Gruppe von zusammenhängenden Grundstücken, die durch Straßen, Topografien oder Verwaltungsgrenzen begrenzt ist.

Eine Baublockseite ist eine der Kanten dieses Blocks; jede Hausnummer im Gemeindegebiet wird genau einer Blockseite zugeordnet.

Diese Struktur ermöglicht die eindeutige Identifizierung von Gebäuden, die räumliche Verortung von Vorgängen und die Zusammenführung von Fachdaten aus verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die kleinräumige Gliederung schafft somit die Grundlage für eine einheitliche Datenbasis innerhalb einer Kommune.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die kleinräumige Gliederung ist ein unverzichtbares Organisationsmittel der Kommunalverwaltung für Statistik, Planung und Verwaltungsvollzug. Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und die Empfehlungen des Deutschen Städtetags zur kommunalen Gebietsgliederung bilden die Grundlage der kleinräumigen Gliederung der Hansestadt Lübeck. Die kleinste Raumebene der kleinräumigen Gliederung ist die Gebäudeadresse und die größte Raumebene der Stadtteil. Die kleinräumige Gliederung ist notwendig für die Generierung weiterer Gebietsgliederungen (z.B. von Wahlbezirken und Sozialräumen), sowie für die Erstellung und Bearbeitung einer Vielzahl kommunaler Statistiken (z.B. Einwohner/innen oder Arbeitsmarktstatistiken).

Verfahrensablauf

  • Sie richten Ihre Anfrage schriftlich, telefonisch oder online an die zuständige Stelle.
  • Die Verwaltung prüft Ihr Anliegen und stellt Ihnen die verfügbaren Informationen bereit.
  • Falls erforderlich, erhalten Sie auch Hinweise auf digitale Kartenwerke oder weiterführende Portale.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
1.102 Logistik, Statistik und Wahlen
- Kommunale Statistikstelle –
Fackenburger Allee 29

23554 Lübeck

E-Mail: statistik@luebeck.de

Voraussetzungen

Keine 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Für besondere Datenauswertungen können Gebühren entstehen – je nach Aufwand und Umfang.

 

 

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für detaillierte Informationen der Kommunalen Statistikstelle können Entgelte für Sonderauswertungen anfallen, die sich nach Art und Umfang der Daten richten. Eine Übersicht der Entgelte ist der aktuellen Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck zu entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Teilweise sind interaktive Karten oder Gemeindeverzeichnisse online verfügbar.

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen; Team Statistik und Wahlen

Anschrift

Fackenburger Allee 29
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Adlerstraße
Bus: Linie 3, 7, 9, 12, 21, 5912, 7650

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Seitenstreifen im Öffentlichen Verkehrsraum
Gebührenpflichtig: Nein

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer