Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen

Leistungsbeschreibung

Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, weil sie zum Abbau dieser führen, dürfen nur von bestimmten Personen durchgeführt werden. Diese Person muss unter anderem zuverlässig sein, über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben.

Ein Nachweis der Sachkunde kann beispielsweise erbracht werden, indem Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Gemäß § 5 Chemikalien-Ozonschichtverordnung dürfen nur solche Anbieter Fortbildungsveranstaltungen durchführen, die durch die zuständige Stelle anerkannt sind.

Auf Antrag kann eine Befreiung von der Notwendigkeit einer technischen und handwerklichen Ausbildung ausgesprochen werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er vergleichbar qualifiziert ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Rechtsgrundlage

Hilfe & Kontakt:

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

Anschrift

Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

04 51 60 06-0

Fax

04 51 60 06-999

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
Gebührenpflichtig: Nein

Parkplatz öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkplatz hinter dem Gebäude
Gebührenpflichtig: Nein

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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