Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

Leistungsbeschreibung

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

  • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
  • eines Bauleitplans zu beteiligen.

Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

  • Möglichkeit der Äußerung für Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
  • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

  • online,
  • per Post,
  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
  • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Auskünfte zur rechtskräftigen Bebauungsplänen erteilt die Abteilung Bauaufsicht, Bauberatung und Prüfstatik des Fachbereiches Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck. 
Akten- und Planeinsichten in rechtskräftige Bebauungspläne sind möglich.
Diese finden Sie auch im Internet unter www.bekanntmachungen.luebeck.de .

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Sollten Sie Kopien von Bebauungsplänen oder zugehörigen Dokumenten wünschen, entstehen hierfür Gebühren nach der geltenden Gebührenordnung.

Diese finden Sie im Internet unter www.bekanntmachungen.luebeck.de in der Kategorie "Ortsrecht" .

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Anhörungsfrist

Anhörungsfrist: 30 Tage
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.

Hilfe & Kontakt:

Stadtplanung und Bauordnung; Bebauungsplanung, städtebauliche Projekte

Anschrift

Mühlendamm 10
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fegefeuer
Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer