Parkausweis für Bewohner/innen

Leistungsbeschreibung

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bewohner der Lübecker Innenstadt können einen Bewohnerparkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Dieser Ausweis berechtigt die Bewohner in den entsprechend ausgewiesenen Parkräumen ein Fahrzeug während des durch Schilder ausgewiesenen Zeitraumes kostenlos abzustellen. Der Anwohnerparkausweis kann auf Wunsch, für 1, 2 oder 3 Jahre beantragt werden.
Ein Parkausweis kann nur beantragt werden, wenn auch der 
Hauptwohnsitz im maßgeblichen Bewohnerparkbereich gemeldet ist. Die Wohnungsgeberbestätigung/Mietvertrag oder Terminbestätigung ist als Nachweis nicht ausreichend.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit zur Beantragung einer Zufahrtsberechtigung für die Lübecker Altstadt. Diese Berechtigung ist erforderlich, um in die verkehrsberuhigten Bereiche der Altstadt einzufahren. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden und ist sowohl für Bewohner als auch für besondere Anlässe tageweise erhältlich. Gründe für einen Antrag sind unter anderem:

  • Fahrten zu und vom Wohnsitz, wenn ein Mietvertrag bzw. eine Nutzungsberechtigung für Stellplätze in der Lübecker Altstadt vorliegen
  • Fahrten zu und von Kirchen, Veranstaltungsorten und Restaurants im Zusammenhang mit Hochzeiten, Taufen oder Trauerfeiern sowie
  • Wohnungsumzüge

Für Anwohner der Lübecker Altstadt ist die Genehmigung gebührenfrei.

Regelung bei Nutzung eines Mietwagens / Ersatzwagens:
Die kurzfristige Nutzung eines Ersatzwagens ist möglich, wenn der Originalparkausweis mit einem Hinweiszettel (Angabe des Zeitraums) ausgelegt wird.


Informationen zum Bewohnerparkausweis sowie einen entsprechenden Antrag finden Sie unter: Bewohnerparkrecht

Eine Aufteilung der Bewohnerparkbezirke finden Sie hier!

 

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für die Verlängerung des Bewohnerparkrechts werden folgende Unterlagen benötigt:
-Antrag vom Inhaber des Parkausweises (Formular wie bei Neuantrag, nur Verlängerung ankreuzen)
-Kopie vom Fahrzeugschein
-alter Parkausweis nur  dann, wenn er noch länger gültig ist
Eine neue Nutzungsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn sich nichts geändert hat.
Die Gebühren für das Bewohnerparkrecht betragen 30,70 pro Jahr, Mindestlaufzeit 1 Jahr, Verlängerung ist bis zu 3 Jahren möglich (Bitte auf dem Antrag ankreuzen).

Für die Änderung des Bewohnerparkrechts werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag vom Inhaber des Parkausweises (Formular wie bei Neuantrag, nur Fahrzeugwechsel oder Wohnungs-oder Namensänderung ankreuzen)
- Kopie vom Fahrzeugschein
- gegebenenfalls eine neue Nutzungsbescheinigung des Fahrzeughalters
- der alte Bewohnerparkausweis ist immer abzugeben
- gebührenfrei

Verlust Bewohnerparkausweis:

Formloses Anschreiben mit pers. Daten und händisch unterschrieben. 
Nach Prüfung wird ein neuer Ausweis zugesandt.

Zur Beantragung einer Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Lübecker Altstadt (Zufahrtsberechtigung) werden folgende Unterlagen benötigt:
-Antrag auf Erteilung einer Zufahrtsberechtigung
- Mietvertrag

- Nutzungsberechtigung für Stellplätze
- Begründung für die einmalige Benutzung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Eine Gebührenübersicht finden Sie in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Hier sind u.a. Ausnahmegenehmigungen, Parkausweise und Zufahrtsberechtigungen aufgeführt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bewohnerparkbezirk (A)

 - An der Mauer (Hsnr.:1-23 + 2-54)
- Balauerfohr (Hsnr.: 1-17 + 2-14)
- Bei St. Johannis - Breite Str. (Hsnr.: 25 - 99)
- Dr.-Julius-Leber-Straße (Hsnr.: 15-75 + 22-84)
- Fleischhauerstraße - Gerberstraße - Glockengießerstraße
- Große Burgstraße (Hsnr.: 1-59)
- Große Gröpelgrube - Hundestraße - Hüxstraße
- Hüxterdamm - Ida-Boy-Ed-Garten
- Jakobikirchhof - Kaiserstraße
- Kanalstraße - Kanalstraße vor dem Spielplatz
- Kanalstraße P 4 (Höhe Dr.-Julius-Leber-Str.)
- Kleine Gröpelgrube - Königstraße (Hsnr.:1-89 + 2-82)
- Krähenstraße (Hsnr.: 1 – 35)
- Langer Lohberg - Lang`s Thorweg
- Pfaffenstraße - Rosengarten - Rosenpforte
- Rosenstraße
- Schlumacherstraße
- Steinstraße - Schrangen
- Tünkenhagen - Wahmstraße (Hsnr.: 1 – 93 Ungerade)
- Wakenitzmauer
- Weiter Lohberg

Bewohnerparkbezirk (D)

- Aegidienkirchhof
- Aegidienstraße
- An der Mauer (Hsnr.:25-57 + 78-160)
- An der Obertrave (Hsnr.: 19-57)
- Balauerfohr (Hsnr.: 16-28 + 25-37)
- Dankwartsgrube - Domkirchhof
- Düstere Querstraße - Düvekenstraße
- Effengrube
- Fegefeuer
- Großer Bauhof
- Hartengrube
- Kapitelstraße
- Kleiner Bauhof
- Klingenberg
- Königstraße (Hsnr.: 91-129 + 84-124)
- Krähenstraße (Hsnr.: 2 – 34)
- Lichte Querstraße
- Marlesgrube (Hsnr.: 1 – 75)
- Mühlenbrücke
- Mühlendamm (Musterbahn bis Großer Bauhof)
- Mühlenstraße
- Musterbahn
- Parade
- Pergamentmachergang
- Pferdemarkt
- Sandstraße
- Schildstraße
- St.-Annen-Straße
- Stavenstraße
- Wahmstraße (Hsnr.: 2 – 90 gerade)
- Weberstraße

Bewohnerparkbezirk (G)

- Alfstraße
- Alsheide
- An der Obertrave (Hsnr.: 1-18)
- An der Untertrave
- Beckergrube (auch im Bereich der Parkscheinautomaten)
- Bierspünderstr., Blocksquerstr., Böttcherstr., Braunstr., Breite Straße (Hsnr.: 2 – 72 + 1 - 23), Burgtreppe
- Clemensstraße
- Depenau
- Dr.-Julius-Leber-Straße (Hsnr.: 1-13 + 2-20)
- Einhäuschen Querstraße
- Ellerbrook
- Engelsgrube, Engelswisch
- Fischergrube, Fischstraße, Fünfhausen
- Gerade Querstraße
- Gr. Altefähre, Gr. Burgstraße (Hsnr. 2-48), Gr. Kiesau, Gr. Petersgrube
- Hinter der Burg
- Holstenstraße
- Kleine Altefähre, Kleine Burgstraße, Kleine Kiesau , Kleine Petersgrube - Koberg, Kohlmarkt
- Kolk
- Kupferschmiedestraße
- Lastadie (Parkplatz 1, 3 und 5)
- Lederstraße
- Marienkirchhof, Markt, Markttwiete, Marlesgrube (Hsnr.: 8 – 68), Marstallsteg, Mengstraße
- Neue Querstraße
- Pagönnienstr., Petersilienstr., Petrikirchhof
- Schmiedestraße
- Schüsselbuden
- Schwönekenquerstraße
- Siebente Querstraße
- Wehdehof
- Weiter Krambuden

Bewohnergebiet K:

-Brehmerstraße
-Charlottenstraße 2-32 und 1-29
-Gartenstraße
-Humboldstraße
-Kastorpstraße
-Kronsforder Allee 2-14 und 7-25
-Pleskowstraße
-Sophienstraße
-Uhlandstraße 1- 20 und 1-15
-Viktoriastraße

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca 4 Wochen.
Bis zum neu erhaltenen Ausweis bitte einen handgeschriebenen Zettel hinter die Windschutzscheibe legen, mit dem Hinweis, dass er beantragt wurde. Das gilt als vorläufiges Dokument.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bewohnerparkrecht und Antrag auf Bewohnerparkausweis  finden Sie hier.  Der Unterschriebene Antrag kann per Post und per Mail bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden.  

Der Antrag auf Erteilung einer Zufahrtsberechtigung kann formlos schriftlich unter Angabe des Kennzeichens direkt bei der Straßenverkehrsbehörde oder unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars beantragt werden.
 

Hilfe & Kontakt:

Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Mühlendamm 12
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 -14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Fegefeuer
Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Die Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde können am besten per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de erledigt werden. Sie benötigen keinen Termin für Bewohnerparkausweise, Parkausweise für Schwerbehinderte und Zufahrtsberechtigungen.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer