Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

Leistungsbeschreibung

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Hilfen zur Gesundheit,
  • Hilfe zur Pflege,
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
  • Hilfe in anderen Lebenslagen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise zu Einkommen,
  • Nachweise zu Belastungen.

Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • §§ 27 – 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Verordnung zur Durchführung des § 82
  • Verordnung zur Durchführung des § 90

Hilfe & Kontakt:

Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Gerne können Sie Ihre Unterlagen in Kopie während der Öffnungszeiten ohne Termin an der Infothek im Verwaltungszentraum Mühlentor abgeben. Bitte beachten Sie, dass hier keine individuelle Beratung angeboten wird.
Die Abgabe ist zu folgenden Zeiten möglich:  
Mo. 08:00 - 16:00 Uhr
Di.  08:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 13:00 Uhr
Do. 08:00  - 18:00 Uhr
Fr.  08:00 - 12:30 Uhr

Servicezeiten vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30  - 18:00 Uhr
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Do. 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Fr.               08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus: Linie 2, Linie 26, Linie 7, Linie 16

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer