Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können für Ihr Bauvorhaben eine Ausnahme von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung erhalten, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet zusammen mit der Gemeinde über die Zulassung Ihrer Ausnahme.


Beispiele für öffentliche Belange:

  • Denkmalschutz
  • Naturschutz
  • Umweltschutz
  • Ort- und Landschaftsbild

Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
  • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
  • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
  • Beseitigung baulicher Anlagen,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, insofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Von der Veränderungssperre sind nicht betroffen:

  • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind.
  • Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen.
  • Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Für Bauvorhaben

  • in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder
  • im städtebaulichen Entwicklungsbereich

gelten andere Vorschriften als für Bauvorhaben, die von einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung betroffen sind. Hier muss für das Bauvorhaben eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Hilfe & Kontakt:

Stadtplanung und Bauordnung; Bebauungsplanung, städtebauliche Projekte

Anschrift

Mühlendamm 10
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fegefeuer
Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer