Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Übernahme der Unfallversicherung
  • Angaben zum Pflegekind (Name, Geburtsdatum, Pflegevertrag)
  • Angaben zu den Pflegepersonen (Name, Adresse, gegebenenfalls Versicherungsdaten)
  • gegebenenfalls Nachweis über bisherige Versicherungen
  • gegebenenfalls medizinische oder schulische Angaben, falls der Versicherungsschutz besondere Risiken abdecken soll

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hilfe & Kontakt:

Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen/Wirtschaftliche Jugendhilfe

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr 
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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