Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Hinweise zur Terminvergabe für Eheschließungen im Jahr 2025:
Aufgrund des nahenden Jahresende und der damit gleichzeitig sehr großen Nachfrage nach Eheschließungsterminen, werden aktuell für das Jahr 2025 nur noch Termine zur Eheschließung vergeben, wenn alle für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und eine persönliche Anmeldung der Eheschließung im Standesamt Lübeck rechtzeitig erfolgt. Paare, die keinen Wohnsitz in Lübeck haben, kann aufgrund der längeren Vorbereitungszeit leider kein Eheschließungstermin im Jahr 2025 mehr angeboten werden.
Bitte senden Sie eine E-Mail an standesamt@luebeck.de, um die geplante Eheschließung anzumelden und um weitere Informationen zu erhalten.
Teilen Sie uns dabei bitte die Namen, Staatsangehörigkeiten, Familienstände und Anschriften von beiden Eheschließenden mit.
Bei der Eheschließung in unserem Trausaal können neben dem Brautpaar auch bis zu 14 weitere Personen sowie zusätzlich ein:e Fotograf:in teilnehmen. Insgesamt gibt es 16 Sitzplätze im Trausaal. Kinder unter 12 Jahren, die betreut werden müssen, zählen nicht zur Gästezahl. Wir bitten um Verständnis, dass darüber hinaus aus Gründen des Denkmalschutzes keine weiteren Gäste möglich sind.
Eheschließung in der Lindeschen Villa (Standesamt)
Eheschließungen finden traditionell im Trausaal des Standesamtes in der „Lindeschen Villa“ der Hansestadt Lübeck statt.
Die Eheschließungen im Standesamt Lübeck werden an folgenden Tagen durchgeführt: Montag, Dienstag, Donnerstag (hier sind Nachmittagstermine möglich), und Freitag.
Es gibt auch bestimmte Sonnabende, an denen Hochzeiten geplant sind:
Sonnabendtermine 2026:
- 14. Februar (Valentinstag) ausgebucht!
- 28. März
- 25. April
- 23. Mai
- 20. Juni
- 18. Juli
- 26. September
- 17. Oktober
- 28. November
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen an anderen Sonnabenden leider keine Termine für Eheschließungen anbieten können.
Eheschließung im Rathaus
Ihre ganz besondere Hochzeit können Sie im historischen Rathaus der Hansestadt Lübeck erleben.
Alle Informationen rund um „Heiraten im Rathaus“ finden Sie hier.
Eheschließung auf der Viermastbark „Passat“ in Travemünde
Feiern Sie Ihre besondere Eheschließung auf der Viermastbark Passat in Travemünde! Die maritime Atmosphäre an Bord bietet einen einzigartigen Rahmen für diesen besonderen Anlass. Setzen Sie die Segel in den Hafen der Ehe und genießen Sie die Feierlichkeiten an Bord. Es besteht sogar die Möglichkeit, Ihre Hochzeitsfeier dort zu veranstalten und an Bord zu übernachten.
Für Fragen und die Reservierung eines Eheschließungstermins auf der „Passat“ stehen Ihnen die freundlichen Mitarbeiter:inen des Bereichs Schule und Sport der Hansestadt Lübeck unter Tel. 0451/122-5202 oder -5204 sowie per E-Mail unter schuleundsport@luebeck.de gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutzgründen keine Informationen zu Hochzeiten anderer Paare (Uhrzeit, Datum, etc.) mitgeteilt werden können. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an das Brautpaar oder deren Familien.
Ausführliche Informationen zur Eheschließung finden Sie hier.
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Sie Witwe oder Witwer sind:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen
- erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- wenn Sie als zukünftige Eheleute gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
- ist einer der Eheschließenden aus dem Ausland, sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Seit dem 1. November 2023 ist der automatisierte Datenabruf bei den Standesämtern aus elektronischen Registern möglich. Die Standesämter sollen in diesen Fällen auf die Vorlage von Nachweisen verzichten und die Nachweise im Wege des Datenabrufs besorgen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Aufgrund von Baumaßnahmen ist eine direkte Zufahrt zum Standesamt aktuell nicht möglich. Bitte planen für Ihre Anfahrt entsprechend mehr Zeit ein.
Die Einbahnstraßenregelung in der Edvard-Munch-Straße wurde vorübergehend aufgehoben, um die Zufahrt zum Stellplatz und zum Standesamt von dieser Seite zu ermöglichen. Weitere Parkmöglichkeiten gibt es in den umliegenden Seitenstraßen.
Radfahrende erreichen das Standesamt über die für den Radverkehr ausgeschilderte Umleitung über Stresemannstraße, Bernt-Notke-Straße und Edvard-Munch-Straße.
Fußgänger:innen können am Brink die Ampel nutzen, um die Straßenseite zu wechseln.
Eheschließungen im Standesamt Lübeck werden nach Verfügbarkeit zu den folgenden Zeiten angeboten:
Montag: 9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, gegen eine Zusatzgebühr von 100,- € Termine von 12.20 Uhr bis 13.20 Uhr zu buchen. Diese Regelung gilt von April bis September sowie im Dezember.
Des Weiteren finden jährlich an ausgewählten Samstagen Eheschließungen von 10.00 Uhr bis 13.20 Uhr statt, wobei eine Zusatzgebühr von 100,-€ erhoben wird.
Verbot von Konfetti
Das Werfen von Blütenblättern, Reis, Konfetti aus Papier oder Kunststoff sowie die Benutzung von Konfettikanonen ist innerhalb des Standesamtes und auf dem Gelände nicht gestattet.
Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
Fotos und Filmaufnahmen
Bitte denken Sie daran, dass Foto- und Videoaufnahmen nur für private Zwecke und mit Zustimmung der Standesbeamtin / des Standesbeamten erlaubt sind.