Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen

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Leistungsbeschreibung

Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie die Bedingungen zur Aufnahme eines Vollzeitstudiums oder den Abschluss eines Teilzeitstudiums noch nicht erfüllen, dieses Ziel aber in einem angemessenen Zeitraum erreichen können.

Bei der Entscheidung über die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde zu folgenden Punkten Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen:

  • Studienvoraussetzungen
  • Studienverlauf
  • Studienabschluss
  • sonstige akademische Belange

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist erneut befristet.

Wenn Sie jünger als 18 sind, müssen die sorgeberechtigten Personen Ihrem weiteren Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen hat.

Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

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Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 96 EUR
Vorkasse: Nein
Bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten für volljährige Antragstellende

Gebühr: 48 EUR
Vorkasse: Nein
Bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten für minderjährige Antragstellende

Gebühr: 93 EUR
Vorkasse: Nein
Bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten für volljährige Antragstellende

Gebühr: 46.5 EUR
Vorkasse: Nein
Bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten für minderjährige Antragstellende

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Was sollte ich noch wissen?

  • Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind, damit Ihr Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann.

Weiterführende Informationen

Antragsfrist

Antragsfrist: 6 Wochen
Sie sollten die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte Ihr Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 1 Jahr
Die Aufenthaltserlaubnis wird mindestens um ein Jahr, maximal um 2 Jahre verlängert. Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen wie dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis um mindestens 2 Jahre verlängert. Dauert Ihr Studium weniger als 2 Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis um die Dauer des Studiums verlängert.

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Ausländerbehörde

Anschrift

Königstraße 49 - 57
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Sie haben auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer