Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Anspruch nehmen

Leistungsbeschreibung

Kinder und Jugendliche müssen in ihrer Gemeinde mitreden und mitgestalten können. Daher stellen viele Kommunen Informationen darüber bereit, wie junge Menschen sich einbringen können.

Dazu gehören zum Beispiel Beteiligungsformate wie Jugendforen, Kinder- und Jugendbeiräte, Umfragen, Workshops oder digitale Beteiligungsangebote. Auch bei Planungen vor Ort wie etwa beim Bau eines Spielplatzes oder bei der Gestaltung öffentlicher Räume und Straßen müssen Kinder und Jugendliche mitwirken.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie und wo Kinder und Jugendliche in Ihrer Gemeinde beteiligt werden können, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu bestehenden Angeboten und Ansprechpersonen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Um diese Aufgabe gut zu erfüllen, hat die Hansestadt Lübeck 2018 die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Die Fachstelle unterstützt die Verwaltung bei der Planung von Beteiligungsverfahren und berät Einrichtungen und Institutionen, die die Beteiligung in ihren Einrichtungen voranbringen wollen.

Die Kolleg:innen der Fachstellen sind Ansprechpartner: innen:

Für Kinder und Jugendliche

  • Wenn Ihr Ideen für euren Stadtteil oder ganz Lübeck habt und nicht wisst, wer dafür zuständig ist

Für Verwaltung, Politik und Institutionen

  • Wenn Sie Beratung, Unterstützung oder Fachinformationen bzgl. einer zielführenden, altersgerechten und inklusiven Kinder- und Jugendbeteiligung wünschen
  • Wenn Sie Kontakt zu Lübecker Vereinen, Einrichtungen, und Institutionen suchen, die eine Beteiligung durchführen können

Weitere Aufgaben der Fachstelle:

Verfahrensablauf

  • Sie können sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung darüber informieren, welche Beteiligungsmöglichkeiten es für Kinder und Jugendliche gibt.
  • Je nach Angebot können Sie sich direkt beteiligen wie zum Beispiel durch die Teilnahme an Veranstaltungen, Befragungen oder Gremien wie einem Kinder- oder Jugendbeirat.
  • Informationen zu aktuellen Beteiligungsformaten finden Sie häufig auf der Website Ihrer Gemeinde oder erhalten sie direkt bei der zuständigen Ansprechperson.
  • Wenn Ihre Gemeinde keine Beteiligung anbietet, wenden Sie sich an die Kreisverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung
4.513 – Jugendarbeit
Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Zuständige Stelle

Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung

4.513 – Jugendarbeit
Kronsforder Allee 2-6

23560 Lübeck

Voraussetzungen

  • Sie müssen in der Regel im Kindes- oder Jugendalter sein, je nach Angebot meist zwischen 6 und 21 Jahren.
  • Außerdem müssen Sie in der jeweiligen Gemeinde wohnen, in der das Beteiligungsangebot stattfindet.
  • Ob weitere Voraussetzungen bestehen, zum Beispiel eine Anmeldung oder eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Kinder und Jugendliche können sich freiwillig beteiligen und Freude daran haben.

Wenn Sie minderjährig sind, kann es sein, dass eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich ist.

Die Angebote und Beteiligungsformen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein.

Bei Fragen oder wenn Sie eigene Ideen zur Beteiligung haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Gemeindeverwaltung.

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

Jugendarbeit

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Internetadresse

https://bildung.luebeck.de/

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Verwaltungszentrum
Bus: Linie 2, 7,16

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer