Vorlage - 2025/14673-05-01  

Betreff: Antwort an AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) bzgl. Anfrage zu: Projektfreigabe "Neubau Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer" Geniner Ufer 5-5a, 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR (VO/2025/14673-05)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/14673-05
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Beteiligt:4.401 - Schule und Sport
Bearbeiter/-in: Wagner, Aiko  5.651 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
02.02.2026 
44. Sitzung des Bauausschusses      
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
05.02.2026    22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Beantwortung der folgenden gleichlautenden Anfragen:

 

AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage zu: Projektfreigabe "Neubau Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer" Geniner Ufer 5-5a, 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR

  • VO/2025/14673-02 Jugendhilfeausschuss,  
  • VO/2025/14673-05 Hauptausschuss sowie   

 

AM Sascha Luetkens (Linke & GAL), Anfrage zu: Projektfreigabe "Neubau Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer" Geniner Ufer 5-5a, 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR

  • VO/2025/14673-04 Bauausschuss:   

 

Fragen:


1. Ganztagskapazitäten

Wie viele Ganztagsplätze sollen an der neuen Grundschule konkret entstehen, und auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgt diese Kapazitätsplanung mit Blick auf den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch ab 2026?

 

2. Fehlende Raumangaben

 

Warum enthält die Vorlage keine explizite Ausweisung eigener Räume für den Ganztag (z. B. Betreuungsräume, Ruheräume, Differenzierungsräume), obwohl fachliche Empfehlungen (KMK, SH-Rahmenkonzept, Lübeck VO/2019/07479) und das Förderprogramm Ganztagsausbau (GaFinHG) bei hoher Teilnahmequote zusätzliche Flächen empfehlen?

 

3. Nutzung der Unterrichtsflächen

 

Soll der Ganztag vollständig auf die regulären Unterrichtsflächen (Klassenräume, Freilernzonen, Gruppenraum) zurückgreifen? Falls ja: Wie soll die parallele Nutzung durch unterschiedliche Gruppen am Nachmittag organisatorisch und pädagogisch abgesichert werden?

 

4. Jahrgangscluster als Ganztagsräume

 

Die Vorlage beschreibt die Jahrgangscluster als flexible Lernwelten, ohne zusätzliche Flächen vorzusehen. Reichen diese Flächen nach Einschätzung der Verwaltung tatsächlich aus, um sowohl den Unterricht als auch die wachsenden Betreuungsbedarfe im Ganztag abzubilden?

 

5. Inklusion im Ganztag

 

Wie wird sichergestellt, dass die im Bericht betonten inklusiven Anforderungen auch im Ganztag erfüllt werden können, wenn keine eigenen Ganztagsräume für Rückzug, Förderung und Ruhe vorgesehen sind?

 

6. Abstimmung mit dem künftigen Träger

 

Hat bereits eine Bedarfsabstimmung mit dem späteren Ganztagsträger stattgefunden insbesondere zur Frage, welche ume am Nachmittag zwingend benötigt werden?

 

7. Nachsteuerungsbedarf

 

Sieht die Verwaltung aufgrund des Rechtsanspruchs ab 2026 und der erwartbar steigenden Betreuungszahlen die Notwendigkeit, die Planung um eigene Ganztagsräume zu ergänzen? Falls nein: Wie wird begründet, dass die aktuelle Planung langfristig ausreichend ist?

 


 


Begründung

 

Anbei, die bereits in den jeweiligen Ausschüssen mündlich vorgetragenen Antworten:

 

  1. Ganztagskapazitäten

Wie viele Ganztagsplätze sollen an der neuen Grundschule konkret entstehen, und auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgt diese Kapazitätsplanung mit Blick auf den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch ab 2026?

 

Am Standort wurde mit einer Versorgungsquote von 90% gerechnet, d.h. 270 Ganztagsplätze.

Das Nutzungskonzept der Schule ermöglicht grundsätzlich auch eine 100% Auslastung von 300 Plätzen. 

 

 

  1. Fehlende Raumangaben

Warum enthält die Vorlage keine explizite Ausweisung eigener Räume für den Ganztag (z. B. Betreuungsräume, Ruheräume, Differenzierungsräume), obwohl fachliche Empfehlungen (KMK, SH-Rahmenkonzept, Lübeck VO/2019/07479) und das Förderprogramm Ganztagsausbau (GaFinHG) bei hoher Teilnahmequote zusätzliche Flächen empfehlen?

 

Beschreibung aus dem Förderantrag zum Investitionsprogramm Ganztag:

Ziel ist ein Bildungsbau, der zeitgemäße pädagogische Lernwelten ermöglicht. Dabei werden die meisten Flächen gleichermaßen von dem Schulbetrieb und der Ganztagsbetreuung in einem Verhältnis von ca. 58% Schule und 42 % OGS genutzt.

In den Geschossen 2. und 3. Obergeschoss sind Jahrgangscluster mit je 3 Klassen eines Jahrgangs vorgesehen. Zwischen den Klassenräumen sind Flächen für Gemeinschafts- und Gruppenarbeitsmöglichkeiten, sowie eine Teamstation geplant.  Die geschützte „Heimaten“ eines Jahrgangs bietet gleichermaßen dem Schulbetrieb, sowie dem Ganztagsbetrieb mehr räumliche Möglichkeiten und schafft Optionen für einen ganztägigen Lernort mit multidisziplinären Teams.

Die Jahrgangsheimaten sind an ein multifunktionales Zentrum im Erdgeschoss angebunden, welches unterschiedlichste Angebote, für Bewegung, Rückzug, lernen, erforschen, usw. in Form von Freiräumen, Bibliothek, sowie Räume für z.B. werken, musizieren, kochen, spielen, basteln beinhaltet. Die Sonderraumangebote stehen ebenfalls dem Ganztagsbetrieb zur Verfügung.

 

Ein eigenständiger Ganztagsbereich mit einem Raumprogramm für nahezu 100% der Kinder ist auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr abbildbar. Das Investitionsprogramm Ganztag fordert unter 7.1 der Richtlinie den Antragssteller zudem auf, die integrierte Raumnutzung nachzuweisen.

Dennoch sind in das umgesetzte Raumprogramm konkrete zusätzliche Flächen vor dem Hintergrund des Ganztages eingeflossen. So haben die Freilernbereiche zusätzliche Flächenanteile für eine ganztägige Nutzung erhalten. Auch wurden zusätzliche Sonderraumangebote im Erdgeschoss vor dem Hintergrund der ganztägigen Nutzung in das Raumprogramm aufgenommen.

 

 

  1. Nutzung der Unterrichtsflächen

Soll der Ganztag vollständig auf die regulären Unterrichtsflächen (Klassenräume, Freilernzonen, Gruppenraum) zurückgreifen? Falls ja: Wie soll die parallele Nutzung durch unterschiedliche Gruppen am Nachmittag organisatorisch und pädagogisch abgesichert werden?

 

Die parallele Nutzung wird organisatorisch und pädagogisch durch ein gemeinsames Ganztagskonzept von Schule und Ganztagsträger abzusichern sein.

Besonders ist, dass für jede Jahrgangsheimat Teamräume für das multiprofessionelle Zusammenarbeiten von Lehrkräften, Schulbegleitern und pädagogischen Fachkräften eingerichtet werden.

Organisatorisch wurden in den Räumen zudem getrennt verschließbare Schranksysteme vorgesehen.

 

 

  1. Jahrgangscluster als Ganztagsräume

Die Vorlage beschreibt die Jahrgangscluster als flexible Lernwelten, ohne zusätzliche Flächen vorzusehen. Reichen diese Flächen nach Einschätzung der Verwaltung tatsächlich aus, um sowohl den Unterricht als auch die wachsenden Betreuungsbedarfe im Ganztag abzubilden?

 

Ja, die Bedarfe von Unterricht und Ganztagsbetreuung werden durch die flexiblen Lernwelten abgebildet. Das Konzept beruht auf fachlicher Expertise der beteiligten Architekten, einer Erziehungswissenschaftlerin, Schulbauplanern, dem Bereich Schule und Sport sowie der Jugendhilfeplanung.

 

 

  1. Inklusion im Ganztag

Wie wird sichergestellt, dass die im Bericht betonten inklusiven Anforderungen auch im Ganztag erfüllt werden können, wenn keine eigenen Ganztagsräume für Rückzug, Förderung und Ruhe vorgesehen sind?

 

  • Jede Jahrgangsheimat bietet eine Vielzahl von Differenzierungsmöglichkeiten, welche auch im Ganztag genutzt werden können, z.B. Gruppenraum/als Ruheraum, in der Freilernzone das Lernhaus als Rückzug, Rückzugsnischen in Einbaumöbeln als Einzelwaben, Außendifferenzierung auf Loggien oder in den Klassenräumen.
  • Im EG kann in gesonderten Gruppen im Musik-, Kreativraum oder der Sporthalle gearbeitet werden. Zudem gibt es eine Schülerbücherei als Ruhebereich.
  • Der Bau ist barrierefrei, es gibt ein Pflegebad (incl. Liege, Dusche und Wickelplatz) und in allen Ebenen barrierefreie WC-Einrichtungen
  • Herstellen von Informations- und Leitsystemen, z.B. taktiles Bodenleitsystem, Brailleschrift an Handläufen und Schildern, Farbkonzept zur Orientierung

  

 

  1. Abstimmung mit dem künftigen Träger

Hat bereits eine Bedarfsabstimmung mit dem späteren Ganztagsträger stattgefunden insbesondere zur Frage, welche Räume am Nachmittag zwingend benötigt werden?

 

Nein, eine Ausschreibung für die Trägerschaft kann erst nach Projektfreigabe begonnen werden. Das angedachte Raumnutzungskonzept wird als Kriterium im Verfahren einbezogen.

 

 

  1. Nachsteuerungsbedarf

Sieht die Verwaltung aufgrund des Rechtsanspruchs ab 2026 und der erwartbar steigenden Betreuungszahlen die Notwendigkeit, die Planung um eigene Ganztagsräume zu ergänzen? Falls nein: Wie wird begründet, dass die aktuelle Planung langfristig ausreichend ist?

 

Die Planung ist langfristig ausreichend, da mit dem vorliegenden Raumkonzept alle Anforderungen für eine ganztägige Bildung und Betreuung für eine dreizügige Grundschule berücksichtigt wurden.

 


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2025/14673   Projektfreigabe "Neubau Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer" Geniner Ufer 5-5a, 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR   5.651 - Gebäudemanagement   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2025/14673-01   Anfrage des Beirates für Menschen mit Behinderung zu VO/2025/14673 Projektfreigabe "Neubau Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer": Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion im geplanten inklusiven Grundschulbau.   Behindertenbeirat   Anfrage
VO/2025/14673-02   AM Juleka Schule-Ostermann (GAL), Anfrage zu: Projektfreigabe "Neubau Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer" Geniner Ufer 5-5a, 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2025/14673-03   Anfrage des Beirates für Menschen mit Behinderung zu VO/2025/14673 Projektfreigabe "Neubau Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer": Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion im geplanten inklusiven Grundschulbau   Behindertenbeirat   Anfrage
VO/2025/14673-04   AM Sascha Luetkens (Linke & GAL), Anfrage zu: Projektfreigabe "Neubau Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer" Geniner Ufer 5-5a, 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2025/14673-05   AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage zu: Projektfreigabe "Neubau Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer" Geniner Ufer 5-5a, 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
2025/14673-05-01   Antwort an AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) bzgl. Anfrage zu: Projektfreigabe "Neubau Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer" Geniner Ufer 5-5a, 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR (VO/2025/14673-05)   4.040 - Fachbereichs-Controlling   Antwort auf Anfrage öffentlich