Anbei, die bereits in den jeweiligen Ausschüssen mündlich vorgetragenen Antworten:
- Ganztagskapazitäten
Wie viele Ganztagsplätze sollen an der neuen Grundschule konkret entstehen, und auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgt diese Kapazitätsplanung mit Blick auf den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch ab 2026?
Am Standort wurde mit einer Versorgungsquote von 90% gerechnet, d.h. 270 Ganztagsplätze.
Das Nutzungskonzept der Schule ermöglicht grundsätzlich auch eine 100% Auslastung von 300 Plätzen.
- Fehlende Raumangaben
Warum enthält die Vorlage keine explizite Ausweisung eigener Räume für den Ganztag (z. B. Betreuungsräume, Ruheräume, Differenzierungsräume), obwohl fachliche Empfehlungen (KMK, SH-Rahmenkonzept, Lübeck VO/2019/07479) und das Förderprogramm Ganztagsausbau (GaFinHG) bei hoher Teilnahmequote zusätzliche Flächen empfehlen?
Beschreibung aus dem Förderantrag zum Investitionsprogramm Ganztag:
Ziel ist ein Bildungsbau, der zeitgemäße pädagogische Lernwelten ermöglicht. Dabei werden die meisten Flächen gleichermaßen von dem Schulbetrieb und der Ganztagsbetreuung in einem Verhältnis von ca. 58% Schule und 42 % OGS genutzt.
In den Geschossen 2. und 3. Obergeschoss sind Jahrgangscluster mit je 3 Klassen eines Jahrgangs vorgesehen. Zwischen den Klassenräumen sind Flächen für Gemeinschafts- und Gruppenarbeitsmöglichkeiten, sowie eine Teamstation geplant. Die geschützte „Heimaten“ eines Jahrgangs bietet gleichermaßen dem Schulbetrieb, sowie dem Ganztagsbetrieb mehr räumliche Möglichkeiten und schafft Optionen für einen ganztägigen Lernort mit multidisziplinären Teams.
Die Jahrgangsheimaten sind an ein multifunktionales Zentrum im Erdgeschoss angebunden, welches unterschiedlichste Angebote, für Bewegung, Rückzug, lernen, erforschen, usw. in Form von Freiräumen, Bibliothek, sowie Räume für z.B. werken, musizieren, kochen, spielen, basteln beinhaltet. Die Sonderraumangebote stehen ebenfalls dem Ganztagsbetrieb zur Verfügung.
Ein eigenständiger Ganztagsbereich mit einem Raumprogramm für nahezu 100% der Kinder ist auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr abbildbar. Das Investitionsprogramm Ganztag fordert unter 7.1 der Richtlinie den Antragssteller zudem auf, die integrierte Raumnutzung nachzuweisen.
Dennoch sind in das umgesetzte Raumprogramm konkrete zusätzliche Flächen vor dem Hintergrund des Ganztages eingeflossen. So haben die Freilernbereiche zusätzliche Flächenanteile für eine ganztägige Nutzung erhalten. Auch wurden zusätzliche Sonderraumangebote im Erdgeschoss vor dem Hintergrund der ganztägigen Nutzung in das Raumprogramm aufgenommen.
- Nutzung der Unterrichtsflächen
Soll der Ganztag vollständig auf die regulären Unterrichtsflächen (Klassenräume, Freilernzonen, Gruppenraum) zurückgreifen? Falls ja: Wie soll die parallele Nutzung durch unterschiedliche Gruppen am Nachmittag organisatorisch und pädagogisch abgesichert werden?
Die parallele Nutzung wird organisatorisch und pädagogisch durch ein gemeinsames Ganztagskonzept von Schule und Ganztagsträger abzusichern sein.
Besonders ist, dass für jede Jahrgangsheimat Teamräume für das multiprofessionelle Zusammenarbeiten von Lehrkräften, Schulbegleitern und pädagogischen Fachkräften eingerichtet werden.
Organisatorisch wurden in den Räumen zudem getrennt verschließbare Schranksysteme vorgesehen.
- Jahrgangscluster als Ganztagsräume
Die Vorlage beschreibt die Jahrgangscluster als flexible Lernwelten, ohne zusätzliche Flächen vorzusehen. Reichen diese Flächen nach Einschätzung der Verwaltung tatsächlich aus, um sowohl den Unterricht als auch die wachsenden Betreuungsbedarfe im Ganztag abzubilden?
Ja, die Bedarfe von Unterricht und Ganztagsbetreuung werden durch die flexiblen Lernwelten abgebildet. Das Konzept beruht auf fachlicher Expertise der beteiligten Architekten, einer Erziehungswissenschaftlerin, Schulbauplanern, dem Bereich Schule und Sport sowie der Jugendhilfeplanung.
- Inklusion im Ganztag
Wie wird sichergestellt, dass die im Bericht betonten inklusiven Anforderungen auch im Ganztag erfüllt werden können, wenn keine eigenen Ganztagsräume für Rückzug, Förderung und Ruhe vorgesehen sind?
- Jede Jahrgangsheimat bietet eine Vielzahl von Differenzierungsmöglichkeiten, welche auch im Ganztag genutzt werden können, z.B. Gruppenraum/als Ruheraum, in der Freilernzone das Lernhaus als Rückzug, Rückzugsnischen in Einbaumöbeln als Einzelwaben, Außendifferenzierung auf Loggien oder in den Klassenräumen.
- Im EG kann in gesonderten Gruppen im Musik-, Kreativraum oder der Sporthalle gearbeitet werden. Zudem gibt es eine Schülerbücherei als Ruhebereich.
- Der Bau ist barrierefrei, es gibt ein Pflegebad (incl. Liege, Dusche und Wickelplatz) und in allen Ebenen barrierefreie WC-Einrichtungen
- Herstellen von Informations- und Leitsystemen, z.B. taktiles Bodenleitsystem, Brailleschrift an Handläufen und Schildern, Farbkonzept zur Orientierung
- Abstimmung mit dem künftigen Träger
Hat bereits eine Bedarfsabstimmung mit dem späteren Ganztagsträger stattgefunden – insbesondere zur Frage, welche Räume am Nachmittag zwingend benötigt werden?
Nein, eine Ausschreibung für die Trägerschaft kann erst nach Projektfreigabe begonnen werden. Das angedachte Raumnutzungskonzept wird als Kriterium im Verfahren einbezogen.
- Nachsteuerungsbedarf
Sieht die Verwaltung aufgrund des Rechtsanspruchs ab 2026 und der erwartbar steigenden Betreuungszahlen die Notwendigkeit, die Planung um eigene Ganztagsräume zu ergänzen? Falls nein: Wie wird begründet, dass die aktuelle Planung langfristig ausreichend ist?
Die Planung ist langfristig ausreichend, da mit dem vorliegenden Raumkonzept alle Anforderungen für eine ganztägige Bildung und Betreuung für eine dreizügige Grundschule berücksichtigt wurden.