Vorlage - VO/2024/13529-02  

Betreff: Austauschvorlage zu VO/2025/13529-01 Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs.1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für das Produkt Lübecker Schwimmbäder
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/13529
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Bockelmann, Holger
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
25.11.2025 
42. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Im nachfolgendem Produktsachkonto werden im Haushaltsjahr 2025 gem. § 82 Abs.1 GO folgende zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Betrag

424002 000 5315000

becker Schwimmbäder / Zuw.u.Zusch.f.lfd.Zw.verb.Untern

 

1.184.485,00

 

Die Deckung erfolgt aus den nachstehenden Produktsachkonten:

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Betrag

424001 000 5431007

Sportstätten / Sachverst.-, Gerichts-u.ä.Kosten

 

  60.000,00 €

424001 000 5271000

Sportstätten / Beson. Vwaltungs-u Betriebsaufw.

 

140.000,00 €

315501 000 4481000

Soz. Einr. für Aussiedler und Ausländer / Erträge aus Kostenerst. Land

984.485,00 €

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

4.040 Fachbereichscontrolling

Zustimmung

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Belange von Jugendlichen und Kindern sind nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 82 Abs.1 Gemeindeordnung SH

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (keine)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

In der vorliegenden Austauschvorlage zur VO/2025/13529-01 Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs.1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für das Produkt Lübecker Schwimmbäder wird in Folge der veränderten Ertragssituation bei den Allgemeinen Deckungsmitteln die Position der Deckung hiermit vom Produktsachkonto 611001 000 4051000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Familienleistungsausgleich auf 315501 000 4481000 Soz. Einr. für Aussiedler und Ausländer / Erträge aus Kostenerst. Land ausgetauscht.

 

Im Wirtschaftsplan 2025 der Hansestadt Lübeck wurde ein Jahresergebnis der Lübecker Schwimmbäder in Höhe von 5.339.000 € veranschlagt, der über den Verlustausgleich der Hansestadt Lübeck abgeführt wird. Im Rahmen der Quartalsberichterstattung hat sich im 3. Quartal ergeben, dass der Betrag den prognostizierten Fehlbetrag nicht abdeckt und ein zusätzlicher Zuschussbedarf in Höhe von 1.184.485 € erforderlich ist.

 

Die Hauptursache für die Abweichungen vom Planansatz sind Mehraufwendungen bei den betrieblichen Aufwendungen, insbesondere bei den Materialkosten und den Abschreibungen.

Zum 1. Quartal 2025 lag noch keine endgültige Hochrechnung der Abschreibungen vor. Für die Erstellung des 2. Quartalsberichtes 2025 stand lediglich eine vorläufige Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen im Sportbad zur Verfügung, die noch nicht alle Abschreibungen vollständig berücksichtigte. Eine endgültige Abrechnung erfolgte erst im Rahmen der Vorbereitungen des Jahresabschlusses.

 

Im September 2025 wurden Verträge über den Verkauf des technischen Gewässers an die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) unterzeichnet, was zu einem Anlagenabgang führte und eine Abschreibungswirkung von 535 T€ nach sich zog. Das technische Gewässer befindet sich direkt am Sportbad und musste im Zuge der Sanierungsarbeiten des Sportbades in Stand gesetzt werden. Da in das Regenrückhaltebecken auch weitere Anlieger und die Straßenflächen entwässern, sind für die Unterhaltung die Entsorgungsbetriebe Lübeck zuständig. Zum Zeitpunkt der Planerstellung war der Verkauf des technischen Gewässers nicht valide, sodass die Übertragung an die EBL im Wirtschaftsplan 2025 nicht berücksichtigt wurde.

 

Der gestiegene Materialaufwand resultiert hauptsächlich aus höheren Energierechnungen sowie aus Aufwendungen für Fremdleistungen. Die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters zur Sicherstellung des Badebetriebs führte zu zusätzlichen, unvorhergesehenen Kosten. Weitere Kosten entstanden durch die neu vergebenen Reinigungsdienstleistungen sowie durch Wartungsarbeiten im Sportbad. Diese umfassten unter anderem Arbeiten an den Edelstahl- und Kursbecken mit Hubboden sowie an den Lüftungs- und Wasseraufbereitungsanlagen. Zusätzlich führten gestiegene Materialkosten für Instandhaltungsmaßnahmen und erforderliche Wasseruntersuchungen zu einer weiteren Kostensteigerung.

Insgesamt liegt der Mehraufwand bei den betrieblichen Aufwendungen, insbesondere beim Materialaufwand und Abschreibungskosten, bei insgesamt 1.793.000 € und wird teilweise durch niedrigere Personal- und Zinsaufwendungen kompensiert, woraus sich ein zusätzlicher Zuschussbedarf in Höhe von 1.184.485 ergibt.

Die Dringlichkeit dieses Beschlusses ergibt sich daraus, dass der finale erhöhte Zuschussbedarf vorher nicht valide ermittelbar war und die überplanmäßige Bewilligung im Haushaltsjahr 2025 beschlossen werden muss.

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Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2024/13529   Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 der Lübecker Schwimmbäder   4.525 - Lübecker Schwimmbäder   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2024/13529-01   Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs.1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für das Produkt Lübecker Schwimmbäder   4.525 - Lübecker Schwimmbäder   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2024/13529-02   Austauschvorlage zu VO/2025/13529-01 Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs.1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für das Produkt Lübecker Schwimmbäder   4.525 - Lübecker Schwimmbäder   Beschlussvorlage öffentlich