Vorlage - VO/2025/14659-02  

Betreff: Austauschvorlage zu: VO 2025/ 14659: Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Interreg-Projekt "Fehmarnbelt Growth Corridor"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2025/14659
Federführend:2.000.1 - Stabsstelle Sonderaufgaben Bearbeiter/-in: Hartfuß, Bianca
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.11.2025 
42. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Interreg-Projekt „Fehmarnbelt Growth Corridor
 


Begründung

Diese Vorlage fasst die Vorlagen VO 2025/14659, die sich bereits im Verfahren befand und VO 2025/14659-01 zusammen. Bei letzterer handelte es sich um eine Ergänzung zur Ursprungsvorlage, die verfasst wurde, weil sich nach Erstellung der Vorlage aber noch vor Einreichung des Antrags Änderungen bei den Partnern ergaben. Diese Austauschvorlage wurde erstellt, damit der Bericht sich in aktualisierter Form in einer einzigen Vorlage befindet.

Ausblick:

Mit Fertigstellung der Festen Fehmarnbelt-Querung (FFBQ), wird die Fehmarnbelt-Region auf der Achse Kopenhagen, Süd-Dänemark, Ostholstein, Lübeck, Hamburg zusammenwachsen und von den Vorteilen der Verkürzung der Reisezeiten sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße profitieren.

Auch wenn bereits absehbar ist, dass sowohl die Hinterlandanbindung auf deutscher Seite als auch der eigentliche Tunnelbau gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan zurückbleiben werden, ist mit Blick auf eine Fertigstellung der Querung bereits jetzt zu fragen, wie sowohl die dänische als auch die deutsche Seite in der Beltregion dieses Zusammenwachsen gewinnbringend miteinander nutzen können.

Idee:

Die Wirtschaftsförderung Lübeck, die IHK zu Lübeck und der Fachbereich Wirtschaft und Soziales der Hansestadt Lübeck haben sich daher zusammen mit der dänischen Stiftung Femernbelt Development Gedanken dazu gemacht, wie eine solche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Dänemark und Deutschland aktiviert werden kann.

Zwar existieren bereits diverse Formate auch grenzüberschreitender Zusammenarbeit, wie beispielsweise die STRING Megaregion, das Fehmarnbelt Business Council / FBBC, das Fehmarnbelt Komitee oder auch diverse Interreg Projekte. Diese sind jedoch entweder räumlich zu umfassend, zeitlich befristet angelegt oder rein strategisch orientiert, während es an einer rechtsfähigen operativen Struktur mit eigener Ressourcensteuerung fehlt.

Aus Sicht der Initiatoren ist eine wirksame, für alle Seiten gewinnbringende, auf Dauer angelegte, grenzüberschreitende Zusammenarbeit nur in einem institutionalisierten Rahmen möglich.

Es entwickelte sich daher die Idee, im Rahmen eines Interreg-Projekts zu untersuchen, wie eine solche institutionalisierte Zusammenarbeit aussehen kann. Denn Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bestehen beispielsweise in administrativen und rechtlichen Barrieren für unternehmerisches Handeln, in unzureichender Verknüpfung bestehender Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Infrastrukturstrategien, in einer fragmentierten Beratungs- und Förderkultur mit teils widersprüchlichen Zuständigkeiten, aber auch im Fehlen eines gemeinsamen, integrierten Zukunftsbildes (Identität) für die Fehmarnbelt-Region als europäischem Verflechtungsraum.

Herausforderungen und Idee wurden im Rahmen der Fehmarnbelt-Days im Juni in einem Kick-off-Treffen möglichen Partnern auf deutscher und dänischer Seite vorgestellt. In der Folge fanden sowohl in Deutschland als auch in Dänemark bilaterale Gespräche zwischen und mit verschiedenen Akteuren statt, um weiter für das Projekt zu werben.

Nach einem zweiten Treffen in Maribo/Dänemark im September legten mehrere der Anwesenden einen Letter of Intent vor, in dem sie ihr Interesse an der Beteiligung an dem Interreg-Projekt bekundeten.

Projekt:

Das Förderprogramm Interreg Deutschland-Dänemark fördert Projekte in ausgewählten Themen, die Wachstum und Wirtschaft unterstützen und Umwelt und Soziales miteinander verknüpfen. Es können Projektanträge für vier verschiedene Prioritäten (eine innovative Region, eine grüne Region, eine attraktive Region und eine funktionelle Region) eingereicht werden, die unterschiedliche Ziele fördern.

Das zu beantragende Projekt soll prüfen, wie und mit welcher Rechtsform die Fehmarnbelt-region nachhaltig und mit EU-kompatibler Zielarchitektur als leistungsfähiger, integrierter und resilienter Wirtschafts- und Lebensraum entwickelt werden kann. Es ist daher nach der Interreg-Programmlogik in die Priorität „funktionelle Region“ einzuordnen. Im Fokus steht die Analyse der Gründungschancen eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), ebenso wie alternative Instrumente und Ansätze, wie ein CLLD (Community-Led Local Development/ von der Gemeinschaft gehrte lokale Entwicklung), ein EWIV (Europäische Wirtschaftliche InteressenVereinigung) und weitere mögliche Kooperationsformen, die im Rahmen des Projekts betrachtet und auf die Tauglichkeit für die Zielsetzung geprüft werden sollen.

Die Projektdauer beträgt 36 Monate. Projekte können bis 31.12.2029 durchgeführt werden zuzüglich einer Nachlaufzeit von 3 Monaten für die letzte Abrechnung. Die Beteiligung kann entweder als Partner (mit Budget, Personal und Co-Finanzierung) oder als assoziierter Partner (ohne eigenes Projektbudget) erfolgen.

Im September wurde zunächst eine Projektskizze eingereicht, der Projektantrag wurde am 07.11.2025 bei Interreg-Sekretariat eingereicht.

 

Projektpartner:

Leadpartner wird die Wirtschaftsförderung Lübeck sein. Weitere Partner des Projekts sind die IHK zu Lübeck, der Kreis Ostholstein, Femernbelt Development, Lolland Kommune, Næstved Kommune und die Hansestadt Lübeck.

Assoziierte Partner (Netzwerkpartner) sind:

Der Kreis Bad Segeberg, die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg GmbH, die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH, die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Herzogtum Lauenburg mbH, Køge Kommune, Business Lolland-Falster, Business Vordingborg, Vordingborg Kommune, Faxe Kommune, Guldborgsund Kommune, Langeland Kommune, Ringstedt Kommune, die Region Sjælland und die STRING Megaregion.

Projektfinanzierung:

Die Gesamtkosten für das 3-jährige Projekt werden derzeit auf rund 1,5 Millionen € geschätzt. Sie setzen sich zusammen aus Kosten für fest angestellte Projektmanager, Reisekosten, Beratungskosten, Büromiete etc..

Die Förderung beträgt 65%. Die aufgeführten Partner haben demnach eine jährliche Summe von rund 175.000 € aufzubringen. Das Budget kann sowohl durch Geld als auch durch anteilige Personalkosten der Partner aufgebracht werden.

Die Beteiligung der Hansestadt Lübeck erfolgt über Personalkosten (anteilig FBL 2/ Stabsstelle Sonderaufgaben im FB2) in Höhe von rund 83.000 €r die Laufzeit des Projekts; hiervon rund 29.000 € Stellenanteile und 54.000 €rderung.

Projektfahrplan:

Der derzeitige Projektfahrplan sieht 4 Teilziele in drei Phasen vor:

Teilziel 1: Projektmanagement & Öffentlichkeitsarbeit

Ziel ist die strukturierte Aufsetzung, Steuerung und Qualitätssicherung des Projekts. Steuerungs- und Kommunikationsstrukturen werden etabliert, ein Projekt-Management-Büro wird eingerichtet, ein Reporting-System erschaffen.

Teilziel 2, Phase A: Bedarfsanalyse & Stakeholder-Einbindung

In Phase A sollen tragfähige Beziehungen zwischen den deutschen und dänischen Akteuren (Regionen, Verwaltungen, Kammern, Hochschulen, Unternehmen, Verbände etc.) aufgebaut werden. Ein gemeinsames Verständnis über den Mehrwert und die Erfordernisse einer institutionalisierten Zusammenarbeit soll geschaffen, in gemeinsamen Gesprächen sollen unter anderem Interessen, Erwartungen, Barrieren, rechtliche und organisatorische Hemmnisse identifiziert und dokumentiert werden. Diese Phase soll mit einer unterzeichneten politischen Willenserklärung enden, die sich dafür ausspricht, eine verbindlichere Form für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit enger zu prüfen.

Teilziel 3, Phase B: Entwicklung einer institutionellen Struktur

Basierend auf den Ergebnissen aus Phase 2 werden die strategischen und operativen Ziele der Zusammenarbeit in der Region definiert. Aus diesen wird ein Aufgabenprofil entwickelt. Im Anschluss findet eine systematische Analyse möglicher Organisationsformen für die Zusammenarbeit statt, die schließlich mit der Festlegung einer Organisationsform endet. In der Folge wird der territoriale Zuschnitt auf Grundlage funktionaler, wirtschaftlicher und administrativer Zusammengehörigkeit definiert. Hierbei sind bestehende Raumordnungs- und Entwicklungspläne zu beachten. Nachdem Organisationsform und Territorium festgelegt sind, wird ein Mitglieder- und Beteiligungsmodell abgestimmt (Beitrittsordnung, Governance- Regeln). In der Folge müssen unter anderem Sitzland, Finanzierungsmodell, Rechtsrahmen, Haftungsordnung und Zeitplan abgestimmt und festgelegt werden. Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse fließen schließlich in eine Beschlussvorlage für die politischen Gremien ein mit dem Ziel, ein klares Mandat zum Eintritt in Phase C zu erhalten.

Teilziel 4, Phase C: Pilotierung & Verstetigung

In dieser Phase wird eine rechtssichere Ausarbeitung, Übersetzung und Finalisierung von Übereinkunft und Satzung für die gefundene Organisationsform (z.B. EVTZ) erfolgen. Ein notwendiges Genehmigungsverfahren soll vorbereitet und begleitet werden. Die praktische Vorbereitung des Betriebs der gefundenen Organisationsform beginnt (Büro, Bankkonto etc.) Auf Basis der Satzung und der festgelegten Strukturen können bereits Pilotmaßnahmen vorbereitet werden, die zeigen, wie die Organisation zukünftig operativ tätig sein kann.

Die Partner rechnen mit einer Entscheidung über den Projektantrag in einem Zeitraum von rund 3 Monaten. Das Interreg-Komitee wird sich im Mai 2026 treffen, so dass voraussichtlich im September 2026 mit dem Projekt begonnen werden kann.

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Anlagen

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Stammbaum:
VO/2025/14659   Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Interreg-Projekt "Fehmarnbelt Growth Corridor"   2.000.1 - Stabsstelle Sonderaufgaben   Bericht öffentlich
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