Vorlage - VO/2025/14707  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung gem. § 82(1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen im Rettungsdienst der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Kuhlmann, Katja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
18.11.2025 
18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2025 
42. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

r das Haushaltsjahr 2025 wird für die Ersatzbeschaffung von Rettungsdiensteinsatzfahrzeugen gem. § 82 GO bei dem Produktsachkonto 127001.999.7831000- Rettungsdienst/ Erwerb bewegliches Anlagevermögen über 1.000 € ein Betrag in Höhe von

1.000.000,00 € überplanmäßig bewilligt. Zur Deckung wird folgender Ansatz im Haushaltsjahr 2025 reduziert:

612003.000.7852000 „ Grundstücksan- und verkauf /Tiefbaumaßnahmen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO entfällt, da keine speziellen Belange von Kindern und Jugendlichen berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Schleswig-Holstein Rettungsdienstgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Als Trägerin des Rettungsdienstes obliegt der Hansestadt Lübeck nach § 4 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) die bedarfsgerechte, flächendeckende, gleichmäßige und dem Stand der Medizin und Technik entsprechende Sicherstellung des Rettungsdienstes. Das beinhaltet auch eine ausreichende Ausstattung mit Einsatzfahrzeugen und -geräten. Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) sämtlicher Fahrzeuge und Geräte fließen vollständig in die Entgelte für den Rettungsdienst ein. Dadurch findet über die Entgelterhebung eine Refinanzierung seitens der Kostenträger statt.


Der Hauptausschuß hat in den Sitzungen vom 30.04.2024 und 25.02.2025 mit den

Beschlußvorlagen VO 2024/12798 und VO 2025/13871 die Beschaffung von jeweils 4 Krankentransportwagen freigegeben. Die entsprechende Beauftragung der Fahrzeuge ist erfolgt.

 

Aufgrund einer erforderlichen außerplanmäßigen Bewilligung wurden im Laufe des Jahres 2025 investive Mittel im Bereich Haushalt und Steuerung benötigt. Der Bereich Feuerwehr konnte aufgrund der nicht kalkulierbaren Lieferzeiten im Sonderfahrzeugbau hier insbesondere Rettungsdienstfahrzeuge investive Mittel in Höhe von 1 Mio. EURO vom Produktsachkonto 127001.999.7831000 zur Verfügung stellen.

Zwischenzeitlich steht nun der Auslieferungszeitpunkt für die beauftragten

8 Krankentransportwagen nun doch noch im Haushaltjahr 2025- insbesondere r die 48.KW fest, so dass nach erfolgter Abnahme der unmittelbare Mittelabfluss nun doch noch für das Haushaltsjahr 2025 erfolgen wird.  Zur Deckung der Beschaffungskosten der 8 Krankentransportwagen werden Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. benötigt.

 

Die Deckung kann aus dem Ansatz 612003.000.7852000 „Grundstücksan- und verkauf/Tiefbaumaßnahmen erfolgen. Der Mittelverbrauch für die Erschließungsmaßnahme in der Schlutuper Straße/Lauerhofer Feld verläuft unterjährig nicht linear, sondern ist abhängig von der jeweiligen Rechnungsstellung. Nach Rückmeldung des Projektsteuerungsbüros werden die Kosten in 2025 voraussichtlich rd. 1 Mio. Euro niedriger ausfallen, da eingeplante Puffer aufgrund des Baufortschrittes in Teilbereichen herausgenommen bzw. deutlich reduziert werden konnten.

 

 

 

 


Anlagen