Vorlage - VO/2025/14671  

Betreff: Wahl von Schiedsfrauen für den Bezirk II (St. Jürgen 1) und für den Bezirk VI (St. Gertrud 1)
Status:öffentlich  
Federführend:1.300 - Recht Bearbeiter/-in: Murswiek, Mathias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2025 
42. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

  1. Frau Heide Liebmann, wohnhaft in Lübeck, wird für fünf Jahre als Schiedsfrau für den Bezirk II (St. Jürgen 1) gewählt
  2. Frau Steffi Wätke, wohnhaft in Lübeck, wird für fünf Jahre als Schiedsfrau für den Bezirk VI (St. Gertrud 1) gewählt.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

Keine Betroffenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Schiedsordnungr das Land Schleswig-Holstein (SchO)

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Der Schiedsmann im Bezirk II (St. rgen 1) musste aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederlegen. Der Präsident des Amtsgerichts Lübeck gab dem Antrag auf Niederlegung des Amtes statt. Gemäß § 3 Abs. 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein wurde öffentlich bekannt gemacht, dass die Schiedsamtsstelle neu zu besetzen ist. Nach der Ausschreibung musste kurzfristig auch der Schiedsmann im Bezirk VI (St. Gertrud 1) aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederlegen. Auch hier hat das Amtsgericht die Niederlegung für berechtigt erklärt. Von Seiten des Amtsgerichtes gab es keine Bedenken die vorhandenen Bewerbungen auch für den Bezirk VI (St. Gertrud 1) zu nutzen.

 

Mit den Bewerber:innen wurden Bewerbungsgespräche geführt. An diesen Gesprächen nahm ein Vertreter der Lübecker Schiedsamtsvereinigung und zwei Vertreter des Bereiches Recht teil. Die Gespräche dienten dazu, die Bewerber:innen persönlich kennenzulernen, ihre Beweggründe für die Bewerbung zu hinterfragen und anhand eines Beispielfalles ihre Fähigkeit, Konflikte zu lösen und einen Streit zu schlichten, einzuschätzen. Die Auswahlkommission hat nach Durchführung der Gespräche einstimmig festgestellt, dass sich Frau Liebmann und Frau Wätke als die am besten geeigneten Bewerberinnen erwiesen haben. Beide Bewerberinnen erfüllen die Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson gemäß § 2 der Schiedsordnung r das Land Schleswig-Holstein.

 

 

 


Anlagen

 

 

 

 


rgermeister Jan Lindenau