Vorlage - VO/2025/14662  

Betreff: Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für Investitionsmaßnahmen im Produkt 111020 999 für die Blockbinnenhöfe Kupferschmiedestraße und Oberer Wehdehof für Tiefbauinstandsetzungsmaßnahmen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:280.06.1.0, LST 1032, LST 1028
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Wätke, Steffi
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.11.2025 
20. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"      
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2025 
42. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Im nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto werden gem. § 82 Abs.1 GO

661.000,00 Euro außerplanmäßig bereitgestellt:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

 

Haushaltsjahr

Betrag

111020 999.7852000

Grundstücksmanagement, Allgemeine Investitionstätigkeiten

Tiefbaumaßnahmen

2025

661.000 €

 

 

Deckung:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

612003 000.7852000

Grundstücksan- und -verkauf/Tiefbaumaßnahmen

2025

661.000 €


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Nicht relevant

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 82 Abs. 1 GO für Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Siehe Begründung

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Bedingt durch die in großen Teilen abgängige (eingefallene Leitungsbereiche mit starken Versetzungen) und funktionslose (Einläufe teilweise oberhalb der Gebäudeoberfläche und außerhalb der Hauptabflüsse des Oberflächenwassers) Entwässerung des sogenannten Blockbinnenhofes (BBH) V in der Kupferschmiedestraße waren in den letzten Jahren zunehmende Schäden in den Kellerbereichen einzelner Hofanlieger zu verzeichnen. Diese traten besonders bei Starkregenereignissen auf. Um weitere Feuchtigkeitsschäden insbesondere an den Gebäuden der Anlieger des BBH V im Bereich Beckergrube/ Kupferschmiedestraße / Fischergrube abzuwenden, waren grundhafte Tiefbauinstandsetzungsmnahmen dringend erforderlich.

 

Weitere Aufwendungen entstanden durch die Anhebung der Regenwasserleitung auf dem Oberen Wehdehof. Die Oberflächenentwässerung war nicht mehr gegeben, da seitens den EBL in 2024/2025 in der Mengstraße eine Anhebung der Regenwasser-Hauptleitung um ca. 1,50 Meter durchgeführt wurde.

 

Bei der Haushaltsplanung für 2025 musste aufgrund des damaligen Sachstandes zunächst davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um konsumtive Reparaturarbeiten handelt.

 

Mit Beginn der Arbeiten und Konkretisierung des tatsächlichen Leistungsumfangs fand eine Überprüfung der Aktivierungspflicht durch den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften statt. In Abstimmung mit den Bereichen Haushalt und Steuerung und der Anlagenbuchhaltung stellte sich heraus, dass es sich um investive Maßnahmen handelt.

 

Die Haushaltsmittel stehen daher konsumtiv auf dem Produktsachkonto

111020 000.5271000 zur Verfügung, dürfen aber nicht zur Deckung eingesetzt werden.

 

Die Vorlage ist nichtöffentlich, da schützenswerte Interessen privater Eigentümer:innen berührt sind.

 

 

Es wird empfohlen der Maßnahme zuzustimmen.


Anlagen

keine