Vorlage - VO/2025/14644  

Betreff: Änderung Dienstleistungskonzessionsvertrag über die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schulz, Felix
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
17.11.2025 
40. Sitzung des Bauausschusses      
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.11.2025 
42. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtskarte

Beschlussvorschlag


Der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet schnell voran. Aktuell hinkt der Markthochlauf für Elektrofahrzeuge jedoch dem Ladeinfrastrukturausbau hinterher. Deshalb hat die Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH das Anliegen, das Tempo beim Ausbau der Ladeinfrastruktur zu reduzieren.

 

 


 


Begründung

 

 

Der Beschluss der Bürgerschaft VO/2023/12651 sieht vor, dass der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum und auf Flächen, die sich im Eigentum der Hansestadt Lübeck befinden, bedarfsgerecht gemäß dem Medium-Szenario der Bedarfsprognose des Ladeinfrastrukturkonzeptes erfolgen soll. Das heißt, dass insgesamt 452 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Lübeck bis Ende 2025 in Betrieb sein sollen. Dieses Ziel wurde bereits im ersten Halbjahr 2025 erreicht. Dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist zu entnehmen, dass in Lübeck 576 öffentlich zugängliche Ladepunkte (= 288 Ladestationen) bis zum 26.08.2025 in Betrieb genommen wurden und das Ziel übererfüllt wird.

 

Die Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH (SWLI) hat gemäß dem Dienstleistungskonzessionsvertrag (VO/2023/12665) bisher 186 öffentlich zugängliche Ladepunkte an 48 Standorten im öffentlichen Straßenraum und Flächen, die sich im Eigentum der Hansestadt Lübeck befinden, errichtet und in Betrieb genommen. Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur erfolgte in jedem Stadtteil (siehe Anlage 1). Darüber hinaus hat die SWLI sechs Schnellladepunkte für die Nutzung von E-Taxis und E-Mietwagen an drei Standorten in Abstimmung mit dem Taxi- und Mietwagengewerbe in Betrieb genommen. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe hat der Betreiber exklusiv ein Zugangsmanagement eingerichtet.

 

Der Dienstleistungskonzessionsvertrag sieht vor, dass weitere 64 öffentlich zugängliche Ladepunkte und zwei Schnellladepunkte für E-Taxis und E-Mietwagen bis Ende 2025 in Betrieb genommen werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass insgesamt über 640 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Lübeck bis Ende 2025 in Betrieb sein werden. Darüber hinaus ist vertraglich die Inbetriebnahme von weiteren 150 öffentlich zugänglichen Ladepunkten und 16 Schnellladepunkten für E-Taxis und E-Mietwagen bis Ende 2026 vorgesehen, was die SWLI allerdings ändern möchte und wie folgt begründet:

 

Der Markthochlauf für Elektrofahrzeuge bleibt hinter den Prognosen zurück. Zwar steigt der Bestand an Elektrofahrzeugen in Deutschland (u. a. Lübeck) seit mehreren Jahren an, aber der Anteil von Elektrofahrzeugen am Pkw-Absatz schwankt und ist im Jahr 2024 eingebrochen. Dies wird u. a. auf das Auslaufen des sog. Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, Unsicherheiten bei der weiteren Förderung der Elektromobilität, relativ hohen Kaufpreisen für Elektroahrzeuge und Lieferkettenprobleme zurückgeführt. Infolgedessen ist die Auslastung der bereits errichteten Ladeinfrastruktur relativ gering bzw. bleibt hinter den Erwartungen der SWLI für dieses Jahr und voraussichtlich auch für das nächste Jahr zurück. Grundsätzlich besteht zwischen den Vertragsparteien Einigkeit darüber, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur schnell, flächendeckend und bedarfsgerecht entsprechend dem Markthochlaufr Elektrofahrzeuge erfolgen soll. Aus diesen Gründen ist die SWLI an die Verwaltung der Hansestadt Lübeck mit dem Anliegen herangetreten, den Ausbau von 80 öffentlich zugänglichen Ladepunkten ( 40 Ladestationen) und 12 Schnellladepunkten ( 6 Ladestationen) r die Nutzung von E-Taxis und E-Mietwagen um ein Jahr von 2026 auf 2027 zu verschieben. Die Ausbauzieler das Jahr 2026 sollen demgemäß auf die Jahre 2026 und 2027 verteilt werden (siehe Tabelle 1).

 

 

 

2026

2027

Anzahl an öffentlich zugänglichen Ladestationen

35

(70 LP)

40

(80 LP)

Anzahl an Schnellladestationen für E-Taxis und E-Mietwagen

2

(4 SLP)

6

(12 SLP)

Tabelle 1 Ausbauziele Ladeinfrastruktur - Ladepunkte (LP) und Schnellladepunkte (SLP)

 

 

Die Verwaltung der Hansestadt beck teilt die Einschätzung der SWLI, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht erfolgen soll und hat vor, dem Anliegen der SWLI nachzukommen. Dementsprechend wird der Ausbau für das Jahr 2026, wie beschrieben, angepasst und teilweise ins Jahr 2027 verschoben. Die Möglichkeit, die Anzahl der zu errichtenden Ladestationen anzupassen, besteht grundsätzlich gemäß dem Dienstleistungskonzessionsvertrag.

 

Vorteilhaft ist, dass weitere Daten über die Entwicklung wie z. B. die Anzahl an Ladevorgängen und verladene Menge an Energie je Standort in der Zwischenzeit gesammelt werden, die für die bedarfsgerechte Planung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur herangezogen werden können.

 

Die finanziellen Auswirkungen, die mit der Änderung des Dienstleistungskonzessionsvertrags einhergehen, haben haushalterisch noch keine Berücksichtigung bei der regulären Haushaltsplanungr das Jahr 2026 gefunden. Die Verwaltung beabsichtigt, finanzielle Mittel i. H. v. 80 TEUR für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur („e-Mobilität/Ladeinfrastruktur“) und 90 TEUR für Ladestationen für E-Taxis und E-Mietwagen („E-Taxen Ladesäulen“), die gemäß der bisherigen Haushaltsplanung für das Jahr 2026 eingeplant wurden, ins Jahr 2027 zu übertragen, um gemäß dem Dienstleistungskonzessionsvertrag einen Investitionskostenzuschuss für die Errichtung der Ladeinfrastruktur an die SWLI zu bezahlen.

 


 


Anlagen

 

Anlage 1 Übersichtskarte Ausbau Ladeinfrastruktur in Lübeck


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Übersichtskarte (327 KB)